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Rechte im Flugverkehr

Reiserecht Ansprüche

Es gibt Passagiere, welche nur in den Urlaub auf die Malediven fliegen möchten.

Andere haben vielleicht einen wichtigen, beruflichen Termin den sie nur mit dem Flugzeug pünktlich erreichen werden.
Doch dann das. Das Flugzeug hat Verspätung. Erst sei es nur eine halbe Stunde. Dann eine ganze. Die Probleme der Fluggesellschaft erweisen sich komplizierter als zuvor geglaubt.
Die Passagiere werden ungeduldig. Verständlicherweise. Niemand möchte seinen Urlaub am Flughafen verbringen. Und keiner möchte deshalb auch noch einen wichtigen Termin versäumen.

Immer öfter kommt es vor, dass sich Flüge verspäten. Sei es höhere Gewalt, wie enormer Schneefall oder ein Vulkanausbruch.
Oder handele es sich gar nur um interne Probleme der jeweiligen Fluggesellschaften wie zum Beispiel defekte Maschinen.

Es herrscht allgemeine Unklarheit, wenn es um die eigenen Rechte der Fahrgäste geht.
Jeder Reisende hat bestimmte Rechte, auf die er unbedingt bestehen sollte.
Dank der EU-Verordnung 261 können jedem Reisenden klare Ansprüche zugesichert werden. Wichtige Urteile findet man auf Reise-Recht-Wiki.de

Wenn sich eine Fluggesellschaft nicht kulant erweist, haben Kunden bis zu zwei Stunden Wartezeit in jedem Fall hinzunehmen. Sind nach dem eigentlichen Abflugtermin aber mehr als zwei Stunden verstrichen, so müssen die Fluggesellschaften ihre Gäste mit Erfrischungen und angemessenen Mahlzeiten versorgen. Die Größe dieses Entgegenkommens der Fluggesellschaft bemisst sich an Wartedauer und der Flugweite.

Passagiere haben zudem, im Falle, dass die Verspätung sich bereits über fünf Stunden bemisst, das Recht vom Flug abzutreten und sich den Ticketpreis zurückerstatten zu lassen.

Es kommt häufig vor, dass Nachtflugverbote gelten. In Folge dessen werden die Abfahrten meistens auf den nächsten Tag gelegt. Die Fluggesellschaft hat alle anfallenden Kosten für Hotels sowie den daurch bedingten Transfer zu finanzieren.

Der Kunde hat seit kürzerer Zeit, bei einer Verspätung von 3 Stunden oder einem annulierten Flug zusätzlich das Recht auf eine Entschädigung. Diese beträgt bei einer Flugstrecke von über 3500 km beispielsweise 600 €. Diese Entschädigungen gelten allerdings nicht, wenn die Probleme durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
Werden Zahlungen und Leistungen verweigert, ist es empfehlenswert sich über geltendes Recht zu informieren und sich gegebenenfalls einen Anwalt beiseite zu ziehen, wobei individuelle Fälle schwer durchzusetzen sind. Mehr Info: Reiserecht Fachanwalt