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Rentenversicherungsnummer

Rentenversicherungsnummer

Jedem Bürger, der ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, wird eine Rentenversicherungsnummer, die RVNR, zugeteilt. Das Versicherungskonto, auch Rentenkonto genannt, ist der Nachweis beim Rentenversicherungsträger über den lebenslangen Versicherungsverlauf. Damit sind die sozialversicherungspflichtigen Zeiten angesprochen. Das sind diejenigen Monate und Jahre, in denen der unselbstständige Arbeiter oder Angestellte Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Sie sind die Grundlage für den späteren Anspruch auf gesetzliche Altersrente.Weitere Informationen zur Rentenversicherungsnummer bekommen Sie auch auf Rentenversicherungsnummer.eu.

Zwölfstellige Nummer aus Ziffern und Buchstaben ergeben die Rentenverischerungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer wird nur einmal erteilt, also zugewiesen. In der Regel geschieht das mit Beginn der ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Meistens ist das eine Lehr oder Ausbildung. Zu den notwendigen Unterlagen gehören die Lohnsteuerkarte sowie der umgangssprachliche Versicherungsnachweis. Jetzt erhält der Azubi die, und zwar seine lebenslänglich gültige Rentenversicherungsnummer. Die ersten beiden Ziffern weisen auf die Region des Rentenversicherungsträgers innerhalb Deutschlands hin; beispielsweise auf ein Bundesland. Diese Nummer steht fest. Die nächsten sechs Ziffern zeigen den Geburtstag mit jeweils zwei Zahlen für Tag, Monat und Jahr. Danach folgt als einziger Buchstabe in der Rentenversicherungsnummer der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Anschließend folgt eine zweistellige Seriennummer. Sie ist mit den Ziffern 00 bis 49 für männliche und mit 50 bis 99 für weibliche Versicherte gegliedert. An letzter Stelle steht die einstellige Prüfziffer. Sie errechnet sich nach algorithmischen Vorgaben aus den vorangehenden Ziffern.

RVNR eine Grundlage für die Krankenversicherungsnummer

Die von den gesetzlichen Krankenkassen vergebenen Krankenversicherungsnummern basieren auf der verschlüsselten RVNR. Beides sind jedoch getrennte Versicherungsnummern, die nichts miteinander zu tun haben. Die Rentenversicherungsnummer ist auch nicht mit der Identifikationsnummer zu verwechseln, die nach der Abgabenordnung, der AO, vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Sie ist ebenfalls lebenslang gültig, wird jedoch nur für steuerliche Zwecke verwendet.

Zugewiesen wird die Rentenversicherungsnummer auf Antrag des Bürgers. Der benötigt sie spätestens dann, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Ohne die RVNR kann sein Arbeitgeber die Monatsbeiträge zur Sozialversicherung nicht abführen. Dazu ist er jedoch gesetzlich verpflichtet. Aus dieser Gesamtsituation heraus hat früher oder später jeder Bürger seine eigene Rentenversicherungsnummer. Inwiefern er sie im Laufe seines späteren Lebens benötigt oder verwendet, hängt ganz maßgeblich davon ab, ob er seinen Beruf selbstständig ausübt, oder aber unselbstständig als Arbeiter, Angestellter beziehungsweise Beamter.