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Eine Sammlung wichtiger Informationen für den Fall der Fälle!

Schmerzensgeld

Dieser Pageball fasst wichtige und weiterführende Informationen zusammen und möchte Geschädigte im Kampf ums Schmerzensgeld unterstützen.

Schmerzensgeld
Schmerzensgeld

Was versteht man unter Schmerzensgeld?

Einleitung

Die gesetzliche Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs findet man in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Man kann auf dieser Basis für sog. immaterielle Schäden, also Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.

So formuliert das Gesetz!

Versicherungen verstehen diese Formulierung im wortwörtlichen Sinne und versuchen Geschädigte oftmals mit recht geringen Schmerzensgeldbeträgen abzufinden. Leider ist es so, dass Haftpflichtversicherungen Geschädigte ohne anwaltliche Hilfe nicht ernst nehmen.

Dieser Pageball soll Ihnen also Informationen an die Hand geben, damit Sie im Fall der Fälle nicht alleine da stehen und wissen worauf zu achten ist.

Wie bemisst sich ein Schmerzensgeldanspruch?

Bemessungskriterien

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist leider nicht gesetzlich verankert, so dass jeder Fall gesondert zu betrachten ist und für jeden Fall ein neues Schmerzensgeld bemessen werden muss.

  • Anhaltspunkte hierfür bieten folgende Kriterien:
  • Schwere der Verletzung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Dauerschaden
  • Verletzungsart
  • Kam es zu folgeverletzungen auch seelischer Art?
  • psychische Beeinträchtigungen
  • wirtschaftliche Verhältnisses des Schädigers
  • Verhalten des Schädigers nach dem "Unfall"; Regulierungsverhalten der Versicherung

Meistens werden für die Bemessung des Schmerzensgeldes sog. Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Hierunter versteht man eine Sammlung von Gerichtsurteilen, die nach der jeweiligen Art der Verletzung sortiert sind.

Im Rahmen dieser Schmerzensgeldtabellen ist es möglich, nach der jeweiligen Verletzung zu suchen und so den passenden Schmerzensgeldfall zu finden. Die Ergebnisse solcher Recherchen sind zwar nicht bindend, geben Sie dem Geschädigten oder dem Rechtsanwalt jedoch einen Überblick über ein im entspr. Fall schon einmal gezahltes Schmerzensgeld.

Wer hilft?

Spezialisierte Hilfe nötig

Schmerzensgeldansprüche stammen zumeist aus den Rechtsbereichen des Verkehrsrechts und Arzthaftungsrechts. Für beide bereiche existieren Spezialisten. Nur wie findet man diese?

Es gibt diverse Plattformen auf denen sich Anwälte für diverse Rechtsbereiche eintragen können. Doch wie erfahre ich, ob der Anwalt in diesem Bereich auch wirklich Ahnung und Erfahrung hat?

Auf der Seite www.schmerzensgeld.info können Anwälte selbst "erstrittene" Fälle eintragen und so Ihre Erfahrung dokumentieren. Im Rahmen einer Übersicht werden Anwälte, nach der Anzahl der eingetragenen Fälle sortiert, vorgestellt. Eine sehr transparente Art der Präsentation.

Der/die Geschädigte kann sich so ein eigenes Bild vom Anwalt machen und ggf. feststellen ob dieser Anwalt einen gleichen oder ähnlichen Fall schon eiinmal bearbeitet hat.

Weitere Informationen zum Schmerzensgeld erhalten Sie auch auf den Seiten von schmerzensgeld-rechtsanwalt.info.