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Schutz vor Mietnomaden - Die 5 besten Tipps für Vermieter

In den Medien wird regelmäßig von Ihnen berichtet: Mietnomaden; sie sind ein Alptraum für jeden Vermieter. Fehlende Miete, zerstörte Wohnungen. Im Extremfall wird die gesamte Existenz des Vermieters mit einem Schlag ruiniert, denn eine Kündigung ist zwar rechts-kräftig wenn entsprechende Mietrückstände vorhanden sind, sträuben sich aber die Mieter das Mietobjekt zu verlassen, liegen die Kosten einer Räumungsklage zunächst beim Vermieter. Oftmals kommen zusätzliche Kosten für Entrümpelungen oder gar Beschädigungen am Objekt hinzu. Der entstandene Schaden liegt dann schnell im fünf stelligen Bereich. In vielen Fällen sieht der Vermieter sein Geld nie wieder.


Aber wie kann man sich vor Mietnomaden schützen? Die fünf besten Tipps für Vermieter:
 

1. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen schützen den Versicherten im Streitfall vor Vermögensverlust durch anfallende Beratungs- oder Prozesskosten.

Bei einem Rechtsstreit entstehen enorme Kosten, besonders wenn ein Vermieter Opfer von Mietnomaden geworden ist. Wer dann nicht zu den Großverdienern gehört, dem droht unter Umständen nicht nur der Verlust seines Barvermögens, sondern möglicherweise müssen sogar andere Vermögenswerte, wie z.B. das eigene Haus, für die Zahlung der entstehenden Kosten verwendet werden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. in so einem Fall die Kosten. Im Internet, wie hier z.B., können Rechtsschutzversicherungen miteinander verglichen werden.
 

2. Mietausfallversicherung

Die Mietausfallversicherung übernimmt die Mietkosten wenn diese durch den Mieter nicht mehr geleistet werden. Die Dauer der Übernahme kann je nach Vertragsinhalt variieren; z.B. sechs, oder 12 Monate.

3. Auskünfte Einholen

Eine gute Möglichkeit zur Absicherung ist das Einholen von Einkünften. Ehemalige Vermieter können von ihren Erfahrungen mit den Mietern berichten und so auf Probleme hinweisen. Auch das Verlangen nach Leistungsbescheiden oder Lohnnachweisen ist legitim und ratsam.
 

4. Mietkaution

Die Forderung einer Mietkaution in Höhe von 2-3 Monatsmieten ist üblich. Der Mieter hat allerdings das Recht, die Kaution in 3 Raten zu zahlen. (§155 BGB) Im Zweifel kann der Vermieter einem Mieter den Zuschlag geben, der in der Lage ist sofort die gesamte Kaution zu bezahlen.
 

5. Vermietung durch einen professionellen Makler

Immobilienmakler können durch gezielte Fragestellungen eine erste Einschätzung der Bewerber vornehmen und mögliche Bedenken dem Vermieter mitteilen. Zusätzlich können Makler, mit Einverständnis des Bewerbers, Bonitätsprüfungen in Auftrag geben, die Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit des Mieters ermöglichen.

Die Tipps verdeutlichen, dass Vermieter das Risiko Mietnomaden zum Opfer zu fallen erheblich minimieren können wenn sie bereits im Vorfeld einige Aspekte beachten.