Marion Schmidt

Gesellschaft

Schwarzarbeit, melden oder dulden?


Generell gilt, dass Schwarzarbeit illegal ist. Jeder, der also mitbekommt, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer schwarzarbeiten lässt oder der bemerkt, dass jemand Arbeiten schwarz erledigt, der hat die Pflicht, dies auch den zuständigen Behörden zu melden.
 

Diese sind Polizei, das Ordnungsamt und das Finanzamt. Das kann per Schreiben oder per Anruf erfolgen. Auch ohne Absender wird eine entsprechende Anzeige sofort weiterverfolgt. Sollte es sich bei dem Schwarzarbeiter um einen Handwerker handeln, kann dieser auch direkt bei der Handwerkskammer angezeigt werden. Verfolgt werden Schwarzarbeiter von der Zollbehörde.
 

Doch die Frage ist ja: Melden oder Dulden?
Nach Schätzungen würden jährliche Mehreinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe zu erwarten sein, wenn die gesamte Schwarzarbeit in reguläre Arbeit umgewandelt würde. Dies entsprechen 5,5 Millionen Arbeitsplätzen. Warum sollen ehrliche Arbeitnehmer die finanzieren, die sich durch Schwarzarbeit bereichern und die keine Sozialabgaben sowie auch keine Steuern bezahlen ? Eben wegen der Vielzahl der Schwarzarbeit steigen ständig die Abgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zahlte jeder in die Sozialkassen ein, würden definitiv die Beiträge für alle sinken.

Viele Menschen kommen aber ohne dieses Zusatzeinkommen kaum noch über die Runden. Was soll ein langzeitarbeitsloser Familienvater mit über 45 Jahren anderes machen, als schwarz zu arbeiten um seiner Familie etwas zu bieten? Eine versicherungspflichtige Arbeit ist doch kaum noch zu bekommen! Oder was soll der Friseur mit einem Tariflohn von 805 Euro pro Monat in einer Vollzeitbeschäftigung machen?

Es gibt genauso viel Pro wie Contra. Melden oder Dulden muss jeder mit sich selbst vereinbaren und vielleicht auch die Situation bedenken , in der sich der Schwarzarbeiter sich befindet.