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Veränderungen im April 2012

Strom - Anbieterwechsel jederzeit möglich

Der Wechsel des Stromanbieters ist seit April 2012 noch einfacher geworden. Die entsprechenden Nachrichten fanden sich zwar auf den Wirtschaftsseiten der Tageszeitungen, wurden aber nur wenig beachtet.

Keine Monatsbindung mehr
Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1999 war der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten als dem Grundversorger an den Monatsbeginn gebunden. Während andere Einschränkungen wie die Jahresbindung nach einem Neueinzug recht bald nach der Liberalisierung aufgehoben wurden, bestand die Bindung an den Monatsersten als Vertragsbeginn bis in das Jahr 2012 hinein. Diese Bindung galt nicht bei Neueinzügen, bei welchen der Vertragsbeginn mit einem Wahlversorger theoretisch jederzeit möglich war. In der Praxis schlossen die meisten Gesellschaften aber auch außerhalb ihres Pflichtgebietes Verträge nur mit dem Lieferbeginn am Monatsanfang ab. Wenn der Kunde erst am fünfzehnten eines Monates einzog, bezahlte er entweder trotzdem schon die Grundgebühr ab dem ersten Tag des Einzugsmonats oder er wurde für vierzehn Tage Kunde des Grundversorgers. Häufig wurden ihm aber auch die ersten vierzehn Tage Grundgebühr geschenkt und der Vertrag begann am Ersten des Folgemonats, wenn auch mit dem tatsächlichen Einzugszählerstand. Dieses Verfahren war pragmatisch und letztendlich sind die Kosten einer vierzehntägigen Versorgung für den Grundversorger ohnehin höher als die möglichen Einnahmen. Wenn ein Wahlversorger einen Vertragsbeginn mitten im Monat dennoch durchgeführt hatte, führte das unter Umständen zu Problemen, wenn der Kunden später zu einem anderen Stromlieferanten wechseln wollte. Für die Vertragsdauer und für mögliche Kündigungstermine beim bisherigen Versorger war dann das Einzugsdatum mitten im Monat maßgeblich, während ein neuer Versorger Verträge nur zum Monatsersten beginnen lassen wollte. Diese Probleme bestehen heute nicht mehr, denn der Vertrag kann zu jeder Zeit beginnen. Damit ist der Wechsel aus der Grundversorgung nicht mehr an den Monatsersten gebunden; der Wechsel aus Sonderverträgen zu einem anderen Anbieter bleibt es auf Grund der derzeit bestehenden Verträge mit dem überwiegenden Startdatum am Monatsbeginn aber noch einige Jahre lang häufig, so dass weiterhin der Monatsbeginn das häufigste Datum für den Anbieterwechsel sein wird.

Achtung beim Auszug
Bislang konnte der Versorger bei einer Kündigung ohne Angabe eines Grundes zu einem anderen Datum als dem Monatsende davon ausgehen, dass sein Kunde umziehen wird, da ein Wechsel des Stromanbieters zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich war. Jetzt ist das möglich, so dass der bisherige Versorger immer einen Anbieterwechsel annehmen wird, wenn der Kunde nicht ausdrücklich seinen Auszug als Kündigungsgrund angibt. Der Verzicht auf diese Angabe hat fatale Folgen, da der Netzbetreiber den bisherigen Kunden automatisch beim Grundversorger anmeldet, wenn sich nach einer Abmeldung wegen Anbieterwechsels kein neuer Versorger meldet – und eine Kündigung ohne Angabe des Kündigungsgrundes wird immer als Kündigung wegen Anbieterwechsels interpretiert. Darum ist es seit April 2012 noch wichtiger als früher, bei einem Auszug diesen als Kündigungsgrund des Stromvertrages ausdrücklich anzugeben.