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Stromabmeldung bei Auszug

Den Strom beim Auszug richtig kündigen

Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen erlauben bei einem Auszug  die Kündigung des Stromvertrages mit einer vierzehntägigen Frist zum Monatsende, auch wenn ein Sondervertrag mit längerer Laufzeit abgeschlossen wurde.

Oft vereinfachte Kündigungsmöglichkeit in der Grundversorgung
Fast alle Grundversorger akzeptieren außer der gesetzlich geregelten Kündigung mit einer vierzehntägigen Frist auch die nachträgliche Abmeldung. Damit ersparen sie sowohl ihren Kunden als auch sich selbst ein hohes Maß an Bürokratie, denn auch ein vorab kündigender Strombezieher muss sich nach erfolgtem Auszug erneut melden und seinen Auszugszählerstand mitteilen. Wenn auf die fristgerechte Kündigung verzichtet wird, lässt sich das Lieferende mit einem einzigen Anruf einstellen, da der Kunde seinen Auszugszählerstand gleich mitteilen kann. Sollte allerdings die Beschaffung des Zählerstandes zum Auszugsdatum in Ausnahmefällen nicht durch den Kunden erfolgen können, bleibt eine vorherige Kündigung erforderlich, damit der Lieferant den Netzbetreiber mit der Zählerablesung beauftragen kann.
Grundsätzlich kann in der Grundversorgung auch ein vom Monatsende unabhängiges Auszugsdatum eingestellt werden, wobei der Termin der Schlüsselübergabe an den Vermieter oder Käufer maßgeblich ist.
Manche Kunden melden sich vorab, um die Auszugsmodalitäten zu klären. Wenn sie dann bereits ein Datum für den Auszug mitteilen, stellt der Mitarbeiter diesen in der Regel zum genannten Termin ein, auch wenn er den erneuten Anruf nach erfolgter Schlussablesung des Stromzählers einfordert. Dieses Datum wird an den Netzbetreiber übermittelt und kann nachträglich nicht mehr abgeändert werden. Wer das exakte Datum seines Auszuges aus der alten Wohnung nicht weiß, sollte somit darauf bestehen, dass dieser noch nicht ins System eingepflegt wird.

Auszug als Grund immer angeben
Die mit Abstand meisten Missverständnisse passieren, weil Kunden bei einer Kündigung nicht angeben, dass diese wegen eines Umzuges erfolgt. Wenn eine schriftliche Kündigung ohne Angabe eines Grundes eingeht, wird diese als Kündigung infolge eines geplanten Lieferantenwechsels interpretiert. Wenn dann beim Netzbetreiber keine Neuanmeldung eines Lieferanten eingeht und sich auch kein Nachmieter anmeldet, erfolgt automatisch die Anmeldung bzw. Wiederanmeldung des bisherigen Strombeziehers beim Grundversorger. Da dieser an der alten Adresse ausgezogen ist, erfährt er davon nicht, denn die Postnachsendung beantragen wegen der damit verbundenen Kosten nur noch wenige Umzieher. Nach einiger Zeit sind extrem hohe Kosten aufgelaufen und der Außendienstmitarbeiter versucht, diese im Rahmen eines Nachinkassoganges zu kassieren. Idealerweise bemerkt er dann, dass der vermeintliche Kunde nicht mehr dort wohnt und meldet ihn zum Datum des Inkassoganges mit dem dann vorhandenen Zählerstand ab. Die nicht zustellbare und deswegen nicht bezahlt oder reklamiert werdende Schlussrechnung wird nach einiger Zeit an ein Inkassobüro zur Eintreibung verkauft. Dieses findet den Kunden, welcher völlig fassungslos ist, da er sich doch gemäß seiner Überzeugung abgemeldet hatte.
Da er jedoch den Auszug nicht als Kündigungsgrund angegeben hatte, war die Anmeldung durch den Netzbetreiber beim Grundversorger rechtens. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, diese Information im Kündigungsschreiben  wegzulassen.
Selbst wenn der Außendienstmitarbeiter feststellt, dass seit der Kündigung ein anderer Mieter oder Besitzer die fragliche Wohnung nutzt und diesen infolgedessen anmeldet, berechnet der Grundversorger dem Kunden, welcher sich nicht ordnungsgemäß mit Angabe des Auszuges als Grund abgemeldet hatte, die Kosten für den Außendienst-Einsatz.
Endgültige höchstrichterliche Urteile darüber, welche Kosten bei einer fehlerhaften Abmeldung zu zahlen sind, stehen zwar noch aus, dennoch lässt sich der mit einer unzutreffenden Anmeldung beim Grundversorger verbundene Ärger leicht vermeiden, indem einfach die kleinen Worte “wegen Auszuges“ bei der Kündigung des Stromliefervertrages angegeben werden.