TV-Krimis: Populäre Rechtsirrtümer
TV-Krimis: Populäre Rechtsirrtümer
Walter Plinge

Erziehung & Kinder

TV-Krimis: Populäre Rechtsirrtümer

Abends, viertel nach acht in Deutschland: Es ist Zeit für den neuen Tatort. Jeden Sonntag zieht es Millionen Zuschauer vor den Fernseher, wenn die Titelmusik der legendären Krimireihe ertönt. Die Deutschen und der Krimi, das ist eine besondere Beziehung. Kaum ein TV-Format ist populärer. Was die meisten Zuschauer nicht wissen: Viele Drehbücher von TV-Krimis enthalten juristische Ungenauigkeiten und Fehler – zum Teil wohl deshalb, weil sich die Rechtslage nicht immer mit der Dramaturgie der Handlung in Einklang bringen lässt.

Der Krimi-Klassiker: „Wenn Sie nicht aussagen, muss ich Sie auf das Präsidium vorladen!“

Es ist eine klassische Szene in deutschen Fernseh-Krimis. Um den beharrlich schweigenden Zeugen zur Aussage zu zwingen, droht der Kommissar mit einer Ladung auf das Polizeipräsidium. Wäre der schneidige Kripo-Beamte im wahren Leben genauso forsch in seinem Auftreten? Tatsächlich ist ein Zeuge nach der Strafprozessordnung (StPO) nicht dazu verpflichtet, auf eine Ladung der Polizei hin zu erscheinen – und die Drohung des Kommissars wäre juristisch betrachtet nichts als heiße Luft. Eine Erscheinungspflicht gibt es für Zeugen nur bei Ladungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Hätten Sie’s gewusst?

Erfahren Sie mehr über populäre Rechtsirrtümer in deutschen Fernseh-Krimis im Artikel „Fernseh-Krimis: Die drei häufigsten Rechtsirrtümer“.

Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Informationen. Er kann einen fachlichen Rat – insbesondere durch einen Rechtsanwalt – nicht ersetzen. Sollte der Artikel unvollständige oder falsche Informationen enthalten, lassen sich aus diesem Umstand keine rechtlichen Ansprüche geltend machen.

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© Falk Jaquart / pixelio.de