Um richtiges Verhalten bei einem Unfall
Jeder Kraftfahrer hat es gelernt, wie er sich bei einem Unfall zu verhalten hat
Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Leider sieht die Praxis meist anders aus. Bei einem Unfall sofort anhalten und unbedingt am Unfallort bleiben. Als nächstes muss die Unfallstelle gesichert werden. Dabei ist auf die eigene Sicherheit, besonders auf Autobahnen zu achten. Bei einem Sachschaden bis etwa 500,00 Euro ist unverzüglich an den Straßenrand zu fahren, aber nur, wenn dadurch keine Unfallspuren verwischt werden. Gibt es Personenschäden ist sofort Erste-Hilfe zu leisten. Danach wird sofort eine Unfallmeldung an die Polizei und wenn notwendig, an eine Rettungsstelle abgegeben.Wichtig sind die drei „W“. Wer meldet den Unfall? Wo ist der genaue Unfallort? Was ist passiert? Dazu eine genaue Unfallbeschreibung, die Zahl der Verletzten und möglichst die Art der Verletzungen. Als nächstes sollte man ein Unfallprotokoll anfertigen und die Unfallstelle fotografieren. Dies ist oft mit einem Handy möglich. Vorher ist es noch notwendig, alle Beweise zu sichern. Zuletzt ist der Unfallschaden noch der eigenen Versicherung zu melden.
Kein Schuldanerkenntnis bei einem Verkehrsunfall abgeben
Unmittelbar am Unfallort sollte man mit eigenen Angaben zum Unfall sehr vorsichtig sein. Meist steht man noch unter Einfluss des Unfallschocks. Später, mit kühlem Kopf betrachtet, sieht die Sache meist ganz anders aus. Deshalb sollte man am Unfallort keine vorschnellen Angaben machen und auch niemals am Unfallort ein Schriftstück unterschreiben.Vor allem dann nicht, wenn die rechtliche Tragweite des Inhalts noch irgendwie unklar ist. Eine Erklärung, in der die eigene Schuld am Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch gegenüber der Polizei ist man nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen.
"Alle Dinge kann man doppelt betrachten: als Faktum und als Geheimnis" Hans Urs von Balthasar
Kinder zwischen sieben und zehn Jahren sind bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen für entstandenen Schäden nicht verantwortlich. In diesem Alter sind sie nicht in der Lage, die Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und sich dementsprechend zu verhalten.
Wichtige Beweismittel bei einem Verkehrsunfall
In den entsprechenden Prozessen sind nur fünf Beweismittel zugelassen. Der Augenscheinbeweis wird dann wichtig, wenn die Unfallstelle besichtigt werden muss. Dadurch erhält man nähere Informationen über die entsprechenden Umstände des Unfalls. Der Zeugenbeweis ist oft wichtig für den Prozess und die Haftpflicht. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bereits am Unfallort die Personalien von den dort anwesenden Personen zu notieren. Der Sachverständige gibt eine unabhängige Begutachtung des Unfallgeschehen ab. Er untersucht die äußeren Umstände des Unfallgeschehen und meist auch die beteiligten Fahrzeuge. Dies ist für die Überzeugungsbildung des Richters wichtig. Der Urkundenbeweis spielt meist eine untergeordnete Rolle. Ein von einer Partei in Auftrag gegebenes und den Akten beiliegendes Gutachten ersetzt nicht die Stellungsnahme eines Sachverständigen und zählt zum Vortrag der Partei selbst. Die Parteivernehmung untersucht ob der Unfallgegner, Prozesspartei geworden ist. Ist dieser nicht Prozesspartei geworden und steht als Zeuge zur Verfügung, wird aus dem Gebot der „Waffengleichheit“ die Parteivernehmung des anderen Unfall beteiligten angeordnet.
Mögliche Kosten nach einem Verkehrsunfall
Ein Unfall ist immer eine unschöne Sache. Neben Ärger und Aufregung kommen meist noch die verschiedensten Kosten dazu. Neben den Kosten für die Reparaturen und einen Mietwagen, kommt es meist zu einer Wertminderung des Fahrzeuges und oftmals zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie. Dazu kommen die Kosten für einen Rechtsanwalt. Meist unterschätzt werden der eigene Zeitaufwand und die eigenen zusätzlichen Auslagen. Manchmal kommen die Kosten der Heilbehandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall noch dazu. Im Falle der Tötung wird es sehr teuer.
Ist die Kollision mit einem Einkaufwagen am Supermarkt ein Verkehrsunfall?
Die Kollision eines weg rollenden voll bepackten Einkaufswagen mit einem parkenden Auto ist kein Verkehrsunfall. Deshalb gibt es auch keine Wartepflicht für den Schadensverursacher. In einem verhandelten Fall hatte sich ein voller Einkaufwagen selbständig gemacht und prallte auf ein in der gegenüberliegenden Lücke stehendes Fahrzeug. Es entstand erheblicher Sachschaden. Obwohl der Pkw-Fahrer den Schaden bemerkte, da er ja den Einkaufwagen wieder zurück stellte, fuhr er von diesem Supermarkt weg. Es war in diesem Fall kein unerlaubtes Entfernen. In einer solchen Situation fehlt es an dem erforderlichen Straßenverkehrstypischen Zusammenhang. Beim unachtsamen schieben eines Einkaufwagen zum geparkten Auto, kann nicht mehr vom Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gesprochen werden. Mögliche Schadensansprüche können dann nur gegen den Schadenverursacher selbst gestellt werden, der möglicherweise durch eine Privathaftversicherung abgesichert ist.
Die Polizei hilft bei einem Unfall
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