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Unzulässige Berichterstattung über prominente Persönlichkeit

Das Kammergericht Berlin zeigt in einem aktuellen Urteil die Grenzen einer Wortberichterstattung über die Lebensverhältnisse von Prominenten auf. Es untersagte einer Boulevardzeitung die Verbreitung eines Berichts über einen prominenten Comedy-Künstler, in dem dessen Lebensverhältnisse denen seines mittellosen Vaters gegenübergestellt wurden. Auch sah das Gericht in der Abbildung der im Rohbau befindlichen Villa des Prominenten unter der Überschrift "Millionen-Villa! Holt er seinen verstoßenen Vater jetzt zu sich?" und der Nennung des Stadtteils einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen.

Urteil des KG Berlin vom 06.02.2012 10 U 50/11
 

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