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Just-in-time oder Lagerhaltung?

Varianten Lagerhaltung

Das Just-in-time-Verfahren bezeichnet eine Strategie, bei der entsprechend dem aktuellen Bedarf in der Produktion Materialien angeliefert werden und somit eine umfangreiche Lagerorganisation unterbleiben kann. Ziel von „just in time“ ist eine Beschleunigung der Auftragsbearbeitung.

Mit relativ geringem zeitlichem Vorlauf werden die im Produktionsbetrieb am Fließband benötigten Materialmengen bestellt. Dabei wird nur so viel Lagerhaltung betrieben wie zur Aufrechterhaltung des Produktionsprozesses erforderlich ist. Die zur Güterproduktion benötigten Materialmengen werden genau zu dem Zeitpunkt angeliefert, in dem sie weiterverarbeitet werden. Just in time eignet sich besonders für Großserien- und Massenproduktion.
Voraussetzung für die Etablierung einer Just-in-time-Produktion ist ein gleichmäßiger Materialbedarf, der nur geringen Schwankungen unterliegen darf. Die angelieferten Teile müssen zudem über eine durchgängig sehr hohe Qualität verfügen, da die Entfernung fehlerhafter Zulieferprodukte besonders viel Aufwand erfordert und den Ablauf der Produktion erheblich stört.

Verringerte Lagerhaltung

Sind diese Bedingungen gegeben, führt die verringerte Lagerhaltung beim Just-in-time-Produzenten zu einer geringeren Kapitalbindung. Auch die Personalkosten sowie die Kosten für Lagerflächen und Lagergebäude können reduziert werden. Der Wegfall einer Zwischenlagerung angelieferter Materialien beschleunigt die Durchlaufzeiten und reduziert somit die Stückkosten.
Andererseits kann es zu einem weitgehenden Produktionsausfall kommen, wenn die Lieferketten auch nur kurzzeitig an einer Stelle unterbrochen werden. Just in time setzt daher besonders zuverlässige Zulieferer voraus, die dem von seinen akkurat erfolgenden Lieferungen abhängigen Abnehmer zudem regelmäßig ihren internen Arbeitsablauf und damit Betriebsgeheimnisse offenbaren müssen, um einen Auftrag zu erhalten und zu behalten. Der Just-in-time-Produzent ist somit zumeist auch über die Margengestaltung des Zulieferers informiert. Just-in-time-Produktion setzt einen permanenten Informationsfluss zwischen dem Zulieferer und dem Just-in-time-Produzenten voraus.

Die Einbeziehung in die Just-in-time-Produktion bedeutet für den Zulieferer einerseits eine gewisse Abnahmegarantie durch langfristige Verträge, zumal der Just-in-time-Produzent seine Lieferanten auch technisch nicht kurzfristig auswechseln kann. Der Zulieferer gerät aber häufig in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von seinem Auftraggeber und muss bei sich in der Praxis verändernden Wünschen des Auftraggebers zu flexibler Reaktion fähig sein. Beim Zulieferbetrieb entsteht also ein dauerhaft hoher Planungsaufwand. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichtgewährleistung des vereinbarten Qualitätsstandards drohen dem Zulieferer Konventionalstrafen. Zudem muss der Auftragnehmer die Kosten einer regelmäßigen Qualitätskontrolle auf sich nehmen. Während der Just-in-time-Produzent eine Lagerhaltung erreicht, entsteht beim Zulieferer eher die Notwendigkeit zum Aufbau von Lagerkapazitäten.