Vaterschaftstest - Kosten und Sicherheit abwägen
Vaterschaftstest - Kosten und Sicherheit abwägen
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Ein Vaterschaftstest soll Sicherheit bringen und eine wichtige Frage klären - was ist also zu beachten?

Vaterschaftstest - Kosten und Sicherheit abwägen

Wer einen Vaterschaftstest sucht kann sich vor Angeboten oft gar nicht retten. Mit wohlklingenden Werbeversprechen locken sie alle - aber auf welche Dinge kann man achten, um den geeigneten Test für sich zu finden? Zunächst einmal ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen zu beachten.

Heimliche Vaterschaftstests sind verboten

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist 2010 in Kraft getreten. Hier wird ganz klar festgeschrieben, dass sogenannte 'heimliche Vaterschaftstests' verboten sind. Das sind Tests, die ohne das Wissen und die schriftliche Einverständniserklärung einer beteiligten Person durchgeführt werden. Bei Kindern müssen immer ALLE Sogeberechtigten ihr Einverständnis erklären. Das sind meist Vater und Mutter - in Einzefällen kann dies z.B. auch ein Vormund oder andere Familienangehörige sein. Wer gegen diese Regel vertößt muss mit Bußgeldern von bis zu 5000 EUR rechnen. Für Anbieter heimlicher Vaterschaftstests sind sogar noch höhere Strafen vorgesehen.

Das untersuchende Labor muss akkreditiert sein

Mit dem GenDG wurde auch die Pflicht eingeführt, dass verantwortliche Personen, die Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen, akkreditiert sein müssen.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die aktuellen Richtlinien einzuhalten. Die neuen Richtlinien wurden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Gendiagnostikkommission (GEKO) veröffentlicht. Deshalb haben sie eine besonders hohe Bindungswirkung. Wer also seinen Vaterschaftstest eventuell bei Behörden oder vor Gericht verwenden will, der sollte sämtliche Forderungen der Richtlinien beachten. Bisher werden vor allem folgende Anforderungen bei den Online-Anbietern nicht durchgehend beachtet:

Auf sichere Probenentnahmen und Identitätssicherungen achten

Die Richtlinie vom Juli 2012 sieht vor, dass die Probenentnahmen nicht durch die Beteiligten selbst durchgeführt werden dürfen. Es ist vielmehr eine "sachkundige und im Verfahren neutrale Person" mit der Entnahme und der Identitätssicherung zu beauftragen. Die Beauftragung muss durch den Untersucher erfolgen. Das bedeutet, dass man sich auch keine Testkits für Vaterschaftstests nach Hause schicken lassen sollte. Das Entnahmematerial und die Unterlagen sollen direkt vom Labor zu der neutralen Entnahmestelle geschickt werden und von dort auch wieder direkt zurück an das Labor gehen. So können Manipulationsversuche erschwert werden. Die Identitätssicherung ist gemäß der Richtlinie der GEKO durchzuführen - z.B. mit Kontrolle eines amtlichen Ausweises. Je besser die Dokumentation ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vaterschaftstest später auch vor Behörden oder Gerichten anerkannt werden kann.

Mutter immer mit einbeziehen

Die Mutter des Kindes soll beim Vaterschaftstest grundsätzlich mit einbezogen werden. Nur in Ausnahmefällen ist also ein Test  ohne die Mutter zulässig. Hier wären Fälle denkbar, in denen die Kindesmutter verstorben ist oder getrennt von Kind und Mann lebt und nicht erreichbar ist. Eine einfache Aussage, dass die Mutter nicht mitwirken will reicht sicher nicht aus. Vielmehr haben der Vater und das Kind ein Recht darauf, dass die Mutter bei dem Vaterschaftstest mitwirkt und auch eine Probe abgibt (vgl. §1598 a BGB).
Die Einbeziehung der Mutter ist bei Säuglingen und sehr kleinen Kindern oft die einzig sinnvolle Art der Identitätssicherung, da die biologische Mutterschaft anhand der Untersuchungsergebnisse überprüft werden kann. Zusätzlich erhöhen die Daten der Mutter den Informationsgehalt des zu überprüfenden Stammbaums und führen so zu besseren statistischen Hinweiswerten oder mehr Ausschlüssen.

Auf Qualifikation des Anbieters achten

Alle Anbieter, die Abstammungsuntersuchungen in Deutschland durchführen, müssen akkreditiert sein. Diese Akkreditierung bestätigt Kompetenz,  wird jedoch für die gesamte Einrichtung (das Institut oder Labor) durchgeführt. Wie kann man also die Qualifikation des einzelnen Gutachters erkennen? Hier bietet die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) seit 2012 die Möglichkeit, den Fachtitel "Fachabstammungsgutachter DGAB" zu beantragen. Durch die KFQA wird dann die persönliche Qualifikation gemäß Anforderungskatalog der Richtlinie 2012 überprüft und mit einem Prüfzeichen bestätigt. Da die Qualifikation des verantwortlichen Untersuchers für die Qualität des Vaterschaftstests besonders wichtig ist, ist eine Berücksichtigung des Fachtitels bei der Auswahl des Anbieters empfehlenswert.