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Verpflegungsmehraufwand im Ausland

Business ohne Grenzen: Neue Bestimmungen für Verpflegungsmehraufwand im Ausland


In der heutigen Zeit gilt es flexibel und mobil zu sein. Jeden Tag pendeln unzählige Menschen viele Kilometer zwischen ihrem Arbeitsplatz und dem Heimatort hin und her, nehmen lange Anfahrtswege und stetig steigende Benzinpreise in Kauf. Für immer mehr Berufstätige und Geschäftsreisende heißt es auch, über den Tellerrand hinweg, besser gesagt über die Landesgrenzen Deutschlands hinweg zu schauen. Sie sitzen viele Tage im Flugzeug oder in der Bahn, verbringen zahlreiche Nächte in Hotels, um Termine im Ausland wahrzunehmen, an Konferenzen und Tagungen teilzunehmen oder sich mit Kunden zu treffen. Für sie gilt die Devise „Business without limits“.
Jeder, der sich beruflich außerhalb der eigenen Wohnung oder der regelmäßigen Arbeitsstätte bewegt, ob im In- oder Ausland, kann den sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Schon seit vielen Jahren ist es nicht mehr möglich, die tatsächlichen Verpflegungskosten bei beruflichen Reisen steuerlich abzusetzen. Vielmehr gibt es zeitlich abhängige Verpflegungspauschalen. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nicht mit den Kosten für Bewirtung oder für Arbeitsessen zu verwechseln. Die Höhe der Pauschalbeträge ist abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Waren die Pauschbeträge, die für Reisen ins Ausland gelten, 2011 noch konstant, gibt es 2012 für einige Länder Änderungen. Die Sätze wurden im Großen und Ganzen heraufgesetzt. Das zuständige Bundesfinanzministerium hat aber auch Korrekturen nach unten vorgenommen. Ein Beispiel hierfür ist Algerien (39 statt 48 Euro). Gleichzeitig hat sich hier der Pauschbetrag für Übernachtungskosten von 80 auf 180 Euro mehr als verdoppelt. Deutlich heraufgesetzt wurden die Sätze zum Beispiel für Brasilien (je nach Stadt bis zu 54 Euro, zuvor 41 Euro).


Veränderte Pauschalbeträge durch Preisänderungen im Ausland


Entwickelten sich in Südamerika die Preise größtenteils nach oben, ist in Mittelasien eine umgekehrte Entwicklung zu beobachten. In einigen Ländern haben sich die Tages- und Übernachtungspauschalen geändert, so zum Beispiel in Schweden, Brasilien, Hongkong (China) oder in San Francisco (USA).
Die Beträge für Mehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Tätigkeiten außerhalb Deutschlands sind abhängig von den im Ausland geltenden Preisen und unterliegen daher ständigen Schwankungen. Grundsätzlich bestimmt sich der Pauschalbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland, die einen Tag nicht überschreiten, und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Wer sich für die Pauschalbeträge in den jeweiligen Ländern interessiert, findet auf http://www.fvw.de/files/smfiledata/8/3/5/8/2/4/bmf_pauschbetrge_ausland_2011.pdf alle relevanten Zahlen und Fakten.