Vor dem Arbeitsgericht nur mit Anwalt?




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In erster Instanz darf man sich beim Arbeitsgericht selbst vertreten

Wer nicht ständig mit den Gerichten zu tun hat, ist oft unsicher, ob er sich der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen oder es alleine versuchen soll. Hinzu kommt noch, dass beim Arbeitsgericht die Gerichte einer nicht anwaltlich vertretenden Partei häufig eine “Belehrung nach § 11a ArbGG) schicken, in der auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hingewiesen wird.

Will das Gericht damit sagen, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss?

Klare Antwort: Nein!

Bei dem Arbeitsgericht ist kein Anwalt als Prozessvertreter vorgeschrieben. Das Arbeitsgericht ist aber verpflichtet auf die Möglichkeit der Beauftragung eines Anwaltes über Prozesskostenhilfe hinzuweisen, wenn die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Das ist sinngemäß in dem oben erwähnten § 11a ArbGG geregelt. Das Gericht kommt mit einem solchen Hinweis also lediglich der gesetzlichen Verpflichtung nach und äußert nicht schon eine Meinung, dass es sinnvoll oder erforderlich wäre einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Wird einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt, so tritt der Staat mit den Gerichtskosten und (was die ungleich höhere Position ist) den Anwaltskosten in Vorlage. Das bedeutet aber auch, dass nicht endgültig auf Staatskosten gestritten wird. Nach Abschluss eines Verfahrens wird regelmäßig nachgefragt, ob sich an den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwas geändert hat. So kann es dann vorkommen, dass später, etwa nach dem eine dicke Abfindung kassiert wurde, die dann zum Vermögen gehört, die Prozesskostenhilfe an den Staat zurückgezahlt werden muss.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass in erster Instanz beim Arbeitsgericht, wo es keinen Anwaltszwang gibt, jeder die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst tragen muss, unabhängig davon, ob er den Prozess gewinnt oder nicht. So kann es dann vorkommen, dass bei sehr niedrigen Streitwerten, die Kosten des Anwaltes annähernd so hoch sind, wie der Betrag über den gestritten wird, oder ihn sogar noch überschreiten.

Kann ich mich auch von jemand anderem vertreten lassen, wenn ich nicht selbst kommen kann?

Neben den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind beim Arbeitsgericht noch die Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden berechtigt für ihre Mitglieder aufzutreten. Außerdem können sich die Parteien durch eine volljährige schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen, wobei auf Arbeitnehmerseite dieses Vertretungsrecht (aus welchen Gründen auch immer) neuerdings auf Angehörige beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Ehegatten, Eltern, Kinder vertreten können, aber nicht Freunde.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Verfassers zur Rechtlage zur Zeit der Abfassung wieder. Er kann und will nicht die Beratung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen lassen. Er ist bewusst einfach gehalten.