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Finanzen & Versicherungen

Vorteile einer Kapital- gegenüber einer Personengesellschaft

Wer sich über die Rechtsform seines Unternehmens noch keine Gedanken gemacht hat, sollte sich im Zuge der Buchhaltung überlegen, ob es nicht eventuell eine steuerlich günstigere Möglichkeit gibt. Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht die Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Während die Gewerbesteuer für alle Unternehmensformen gilt, fällt für Kapitalgesellschaften die Körperschaftssteuer an, während Unternehmer in einer Personengesellschaft Einkommensteuer (abhängig von der jeweiligen Lohnsteuer - Steuerklasse) zahlen.

Als Kapitalgesellschaften werden Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet. Personengesellschaften dagegen sind etwa Einzelunternehmer oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der auch mehrere Personen gemeinsam als Unternehmer agieren können.

Da für die Körperschaftssteuer ein Pauschalsatz gilt, ist eine Kapitalgesellschaft steuerlich oft durchaus attraktiv. Allerdings sollte man hier beachten, dass Ausschüttungen an die Gesellschafter der persönlichen Einkommensteuer unterliegen können. Andererseits gelten für Kapitalgesellschaften andere Möglichkeiten, wenn es darum geht, laufende Kosten oder Verluste in den Vorjahren mit der aktuellen Steuerlast zu verrechnen.

Für eine ausführliche Beurteilung muss in jedem Fall der Einzelfall betrachtet werden. Ganz allgemein sollte man sich aber zumindest darüber Gedanken machen, ob die Gründung einer Kapitalgesellschaft sinnvoll sein kann – ganz abgesehen davon, dass man auf diese Weise als Unternehmer nicht mehr mit seinem Privatvermögen haften muss.

Eine Gemeinsamkeit haben beide Gesellschaftsformen. Eine gute Buchhaltungssoftware wird immer benötigt. Diese ist aber heute bereits mit geringen Investitionen als webbasierte Software zu erwerben.
 

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