Warmmiete und Nebenkosten? Was ist da in Normal enthalten?

Mieter von Wohnraum werden auf Wohnungssuche oft mit einer Vielzahl an Formulierungen konfrontiert, deren genaue Bedeutungen den meisten nicht bekannt sind. Meistens handelt es sich um die Kosten, also den Mietpreis und dessen Zusammensetzung.
Die Basis der Warmmiete ist die Kaltmiete:
Das ist der eigentliche Mietzins und ist nicht mit dem Begriff Warmmiete zu verwechseln. Die Kaltmiete errechnet sich aus der Anzahl der Quadratmeter, die das gemietete Anwesen oder die Wohnung aufweist. Obwohl Mietverträge zwischen Privatpersonen frei gestaltbar sind, kann der Vermieter den Mietpreis nicht einfach willkürlich festsetzen. Er ist vielmehr durch den ortsüblichen Mietspiegel geprägt an den sich Vermieter mit einer gewissen Toleranz halten müssen. Der Mietspiegel und die daraus abgeleiteten Miethöhen sind für jeden Interessierten leicht einzusehen. Das Keyword Mietspiegel genügt als Eingabe bei Google und zeigt Vergleichszahlen für über 300 deutsche Städte. Allerdings gibt es für Vermieter genügend Spielraum, die Kaltmiete zu erhöhen.
Die Nebenkosten, ein weiterer Bestandteil der Warmmiete:
Unter Nebenkosten versteht man bei der Wohnungsmiete alle anfallenden Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt je nach Ermessen des Vermieters die Müllabfuhr, Kalt-, Warm- und Abwasser, Kosten für eventuell vorhandenen Aufzug, die Straßen- und Hausreinigung, die Gartenpflege, die Schornsteinreinigung sowie die Allgemeinbeleuchtung. Auch Versicherungen, die Gemeinschaftsantenne oder das Breitbandkabel gehören zu den Nebenkosten und werden vom Vermieter umgelegt. Wer sich über die Angemessenheit der zu zahlenden Nebenkosten überzeugen möchte, kann den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (DMB) zurate ziehen. Die Kosten werden zumeist unter den Mietparteien eines Hauses aufgeteilt und bilden einen Anteil an der Warmmiete.
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Der wichtigste Anteil an der Warmmiete: Die Heizkosten
Gerade in den letzten Jahren mussten Mieter sehr tief in die Tasche greifen, um die Heizkosten zu begleichen. Das lag zum einen an den kalten Wintern und der sich daraus ergebenden Verteuerung des Heizöls, zum anderen aber auch an dem oft unökonomischen Benutzen der Heizkörper. Etwa das Heizen und gleichzeitige Lüften von Wohnräumen. In der monatlich zu zahlenden Warmmiete ist ein pauschaler Betrag zur Deckung der Heizkosten enthalten. Es wird aber zum Ende eines Wirtschaftsjahrs der tatsächliche Verbrauch ermittelt. Dieser kann mit etwas Glück zu einer Erstattung, meist aber zu einer Nachzahlung bei den Heizkosten führen. Auch die ständig steigenden Preise für fossile Energieträger machen die Heizkosten schwer kalkulierbar und sorgen jedes Jahr für hitzige Debatten. In jedem Fall sind eventuelle Nachzahlungen innerhalb eines Monats zu leisten, egal ob man gegen die Forderungen Einspruch erhebt. Auch ist es dem Vermieter gestattet, die Warmmiete zu erhöhen, um die Vorauszahlungen für die Heizkosten anzupassen.
Warmmiete oder Gesamtmiete?
Von einer Warmmiete ist aber auch die Rede, wenn der Mieter andere Wege der Beheizung, etwa Nachtspeicherstrom, in Anspruch nimmt. Die Kosten dafür deckt der Mieter selbst, der Posten Heizkosten erscheint nicht bei der Warmmiete. Der Mieter zahlt seinen Privatstrom inclusive eventueller elektrischer Heizung oder elektrischer Wassererhitzung selbst an den Energieversorger. Der oft verwendete Begriff Warmmiete ist hier eigentlich nicht richtig, da die Gesamtmiete in diesem Fall nichts Warmes an sich hat. Aber der überwiegende Teil des in Deutschland vermieteten Wohnraums wird vom Vermieter beheizt und deswegen ist hier der Begriff Warmmiete absolut richtig.
Erhöhung der Warmmiete:
Ein Grund für Mieterhöhung ist die Anpassung der Vorauszahlungen für die Heizkosten. Sollte ein Vermieter aber umfangreiche Renovierungen an seinem Haus inclusive Heizung vornehmen, um in der Zukunft die Heizkosten zu senken, ist es ihm gestattet, die Renovierungskosten in die Miete mit einfließen zu lassen und den Mieter so zu beteiligen.
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