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Geschlossene Fonds im Detail

Was sind geschlossene Fonds?

Geschlossener Fonds, welche auch als unternehmerische Beteiligung bezeichnet werden, sind Geldanlagen, die hauptsächlich für auf lange Sicht orientierte Investoren interesse weckend sind. Das Investment der Anlegergelder geschieht in diesem Zusammenhang in Sachwerte beispielsweise Flugzeuge oder Immobilien, die besonders in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten Zur Sicherheit der Erträge beitragen.

Geschlossene Fonds im Detail

Als Geschlossene Beteiligung wird eine Anlage in Beteiligungsgesellschaften bezeichnet, an welchen sich Geldgeber mit ihrem Geld beteiligen können. Die Beteiligungsgesellschaft wird überwiegend als Kommanditgesellschaft geführt, welche dann das Geld der Investoren in die jeweiligen Vorhaben anlegt und für deren Gewinn zuständig ist. Der Investor selbst wird als Kommanditist involviert und trägt damit alle unternehmerischen Risiken. Gleichzeitig sind die Anleger natürlich am Erfolg der Gesellschaft beteiligt und empfangen hieraus Gewinne, die gewöhnlich einmal im Jahr ausgezahlt werden.
Eine Teilhabe an geschlossenen Beteiligungen ist in aller Regel einzig während der Zeichnungsphase möglich. Ein Verkauf der erlangten Anteile ist zudem erst am Ende der Gültigkeitsdauer erdenklich. Einzig über den Zweitmarkt könnten Anteile verfrüht mit Abschlägen veräußert oder auch von erwartungsvollen Investoren erworben werden.

Die Konzeption

Damit Geldgeber sich für einen geschlossenen Fonds entschließen, muss dieser ein eingehende Konzeption aufweisen. Wesentlich ist darüber hinaus, in welche Sachwerte das Kapital investiert wird und welche Gewinne erzielt werden. Bei Immobilienfonds beispielsweise wird das Kapital in Gewerbeimmobilien oder im gleichen Sinne in Pflegeheime angelegt, die Geldgeber erwirtschaften hieraus Mieteinnahmen. Bei Flugzeugfonds andererseits wird ein Flugzeug gekauft, das dann an Fluggesellschaften verleast werden kann. Auch Umweltbeteiligungen werden momentan immer wichtiger, denn sie reichen Investoren die Möglichkeit, in Windkraftparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen anzulegen und sich so ohne Umschweife am Umweltschutz zu beteiligen.
Einen Überblick über gegenwärtige Angebote und Beteiligungen schafft die Internetseite Fondster.de, wo sich Geldgeber detailliert informieren und die ausgewählten Fonds direkt zeichnen können.

Chancen und Gefahren
Eine Geschlossene Beteiligungen bietet Investoren ebenso Potenziale wie auch Risiken. Zu den Potenzialen gehört ohne Zweifel das größere Ertragspotenzial, das im Vergleich mit weiteren Anlageformen erzielt werden kann. Sind bei Festgeld- oder Tagesgeldanlagen beispielsweise derzeit bis zu zwei Prozent pro Jahr möglich, bieten geschlossene Beteiligungen eine Rendite von bis zu acht Prozent. Gleichzeitig können Sachwerte oftmals auch dann Gewinne erzielen, wenn Zins- oder Aktienmärkte nachteilig tendieren. Demnach bieten Sachinvestitionen Schutz vor Inflationen, den Kapitalanlagen in der Regel nicht bereitstellen können.
Bei den genannten Vorteilen sollten Anleger aber darüber hinaus die denkbaren Risiken, die bei einer Investition in geschlossenen Beteiligungen auftreten können, nicht vergessen. Zu diesem Punkt gehört zunächst das nicht auzuschließende Risiko bei Totalverlust, denn da die Fonds als geschlossene Beteiligung konzipiert sind, übernehmen die Anleger das gesamte unternehmerische Risiko. Sonstige denkbare Risiken sind das Renditerisiko wie auch das Währungsrisiko, sollte der Fonds in eine Fremdwährung anlegen.

Steuerliche Aspekte

Vor einiger Zeit wurden Geschlossene Beteiligungen insbesondere wegen ihrer steuerlichen Vorteile, vorwiegend der Abschreibungsmöglichkeiten, verwendet. Heutzutage hingegen werden diese Investitionen vorwiegend zur Erzielung begehrter Erträge sowie zur Wahrung des Vermögens verwendet.
Da Geldgeber bei geschlossenen Fonds als Unternehmer in Kraft treten, werden die Einnahmen aus diesen Vermögensklassen als "Profit aus Gewerbebetrieb" angesehen und mit einem persönlichen Steuersatz versteuert. Das Selbe gilt, sofern die Beteiligung Mieteinnahmen erbringt. An diesem Punkt müssen Investoren ihre Erträge als "Erträge aus Verpachtung und Vermietung" in ihrer privaten Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Eine Abgeltungssteuer hingegen fällt grundlegend nicht an.
 

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