Widerrufstextgenerator hilft bei der Entscheidung zwischen Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung
Widerrufstextgenerator hilft bei der Entscheidung zwischen Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung
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Widerrufstextgenerator hilft bei der Entscheidung zwischen Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Beim Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen Online-Händler den Verbrauchern gemäß §312d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Widerrufsrecht nach §355 BGB einräumen, es sei denn, sie räumen ihren Kunden gemäß § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB ein Rückgaberecht nach §356 BGB ein. Im Gegensatz zum Widerrufsrecht steht den Kunden ein Rückgaberecht nicht per Gesetz zu, sondern muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbart werden.

Online-Händler müssen sich vor Vertragsschluss für die eine oder die andere Form entscheiden, denn nebeneinander bestehen beide Rechte nicht. Es kann entweder das gesetzliche Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht vereinbart werden. Um Online-Händlern die Entscheidung für die passende Form zu erleichtern, stellt der Händlerbund den kostenlosen Widerrufstextgenerator zur Verfügung. In wenigen Schritten können Online-Händler damit eine gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung generieren, die für die jeweilige Internetpräsenz passend ist.

Während das Widerrufsrecht sowohl in Textform als auch durch die Rücksendung der Ware innerhalb der Widerrufsfrist geltend gemacht werden kann, wird das Rückgaberecht ausschließlich durch das Zurücksenden der Ware ausgeübt, solange es sich um paketversandfähige Ware handelt. Ein Rückgabeverlangen in Textform ist dabei generell nicht vorgesehen. Bei nicht paketversandfähigen Produkten genügt ein Rücknahmeverlangen an den Online-Händler.

Auch bei den Kosten für die Rücksendung gibt es Unterschiede. Beim Rückgaberecht trägt immer der Online-Händler die Kosten für die Rücksendung. Im Widerrufsrecht können diese Kosten vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden. In diesem Fall muss in der Widerrufsbelehrung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung trägt, solange der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Auch bei einem Warenwert von über 40 Euro, können die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden, wenn dieser zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Zahlung geleistet hat. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht, ansonsten sind die Rücksendekosten vom Händler zu tragen.

Welches Recht für einen Online-Händler günstiger ist, hängt von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab und insbesondere davon, ob er Rechnungskauf anbietet und welchen Preis seine Waren überwiegend haben. Mit vier Fragen hilft der Widerrufstextgenerator dabei, die passende Belehrung zu erstellen.

Bildquelle: pixabay.com © geralt (CC0 1.0)