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Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf Gehaltsumwandlung. Diese Form der Zusatzrente ist für die meisten Arbeitnehmer lukrativ.

Zusätzliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen. Denn für künftige Generationen wird die gesetzliche Rente immer weniger. Für Arbeitnehmer interessant ist die betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung. Die Gehaltsumwandlung wird steuerlich gefördert und ist daher besonders bei mittleren und höheren Einkommen lukrativ.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer grundsätzlich ein Recht auf Gehaltsumwandlung, dies gilt auch für Geringverdiener und Teilzeitkräfte sofern sie mehr als 400 € monatlich verdienen. Bei der Gehaltsumwandlung lassen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in Altersvorsorge Beiträge umwandeln. Der eingezahlte Betrag ist von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Durch die Steuervergünstigungen zahlen Arbeitnehmer faktisch nur ein Teil ihres monatlichen Beitrages, bis zu 50 % werden durch die Steuervergünstigungen ausgeglichen.
Einige Firmen bieten außerdem einen freiwilligen Zusatzbeitrag an. Hier zahlt der Arbeitgeber sogar einen Zuschlag in die Altersvorsorge. Solche kollektiven Sparverträge sind auch deshalb interessant, weil Unternehmen normalerweise mit Anbietern Sonderkonditionen vereinbaren können. So sind beispielsweise die Abschlusskosten und Verwaltungskosten viel geringer als bei privaten Verträgen. Dadurch steigt natürlich auch die Rendite.
 

Zusätzliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung
Zusätzliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung

Wie Arbeitgeber von der Gehaltsumwandlung profitieren

Von der Gehaltsumwandlung profitieren nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. Denn auf die Altersvorsorgebeiträge entfallen keine Abgaben für Renten- Kranken- und Arbeitslosenversicherung. So sparen nicht nur die Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, sondern Arbeitgeber gleichermaßen. Allerdings gelten ab 2008 Einschränkungen für die Befreiung von den Sozialabgaben.

Die Beratung für die Gehaltsumwandlung

Mittlerweile haben sich zahlreiche Makler auf das Thema Betriebsrente bzw. betriebliche Altersversorgung spezialisiert. Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) hat ein umfangreiches Maklersystem aufgebaut und bietet Schulungen zum Thema betriebliche Altersvorsorge an. Ziel ist es, mehr Arbeitgeber in mittelständischen und kleineren Betrieben zum Thema betriebliche Altersversorgung und Gehaltsumwandlung zu beraten. Wie lukrativ die Betriebsrente ist, hängt auch davon ab, für welche Form der Altersvorsorge sich Unternehmen entscheiden. Grundsätzlich haben Unternehmer die Wahl zwischen Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Die Möglichkeiten der Durchführungswege sind dabei vielschichtig und die rechtlichen Rahmenbedingungen oftmals kompliziert. Versicherungsmakler sind daher beim Thema Betriebsrente oft überfordert. Die DGbAV bietet jedoch nicht nur Weiterbildungsmaßnahmen für Makler, sondern auch eine umfassende und unabhängige Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.

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