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Ablesung des Stromzählers

Wenn der Netzbetreiber nicht mit dem Lieferanten übereinstimmt, haben Stromkunden regelmäßig Nachfragen wegen der Ablesung des Zählers. Oftmals sind sie irritiert, dabei sind die Regeln klar.

Wann ist der Netzbetreiber nicht mit dem Versorger identisch?
Die einfache Antwort ist, dass der Netzbetreiber nie mit dem Versorger identisch ist. Selbst wenn beide Einheiten zu einem einzigen Konzern gehören, müssen der Netzbereich und der Lieferbereich bei Strom und Gas strikt getrennt werden. Der Mitarbeiter des Netzbetreibers hat keinen Zugang zu den Kundendaten und der Kollege beim Lieferanten erfährt die Netzdaten nicht. Einige Daten wie Zählerstände werden je nach markiertem Erhebungsgrund automatisch an die jeweils andere Stelle übermittelt. Die meisten Verbraucher nehmen irrtümlich an, dass es sich bei demselben Unternehmen handelte, wenn der Versorger zum selben Konzern wie der Netzbetreiber gehört. Diese Konstellation tritt ein, wenn der Netzbetreiber demselben Konzern wie der Grundversorger angehört und der Verbraucher keinen anderen Lieferanten gewählt hatte. Das ist oft, aber nicht zwingend der Fall, da die Grundversorgung dem Lieferanten obliegt, welcher in einem Netzgebiet die meisten Kundinnen und Kunden hat. Wenn die Kommune den Netzvertrag mit einem neuen Unternehmen abschließt, ändert sich der Grundversorger nicht.

Wer liest den Zähler ab?
Die Ablesung des Zählers ist grundsätzlich Aufgabe des Netzbetreibers. Meistens gehören ihm auch die Zähler, die theoretisch bestehende Möglichkeit, diesen bei einem speziellen Zählerservice zu ordern und bei diesem zu unterhalten, wird selten genutzt. Egal wer der Versorger ist, der Netzbetreiber liest einmal im Jahr den Zähler ab, bei elektronischen Zählern ist eine höhere Frequenz der Ablesungen natürlich möglich. Die Ablesung des Stromzählers kann durch den Netzbetreiber erfolgen, ersatzweise besteht auch die Möglichkeit des Versands von Ablesekarten. Einige Netzbetreiber haben das Verschicken von Ablesekarten wieder abgeschafft, da dieses Verfahren nur bei einer halbwegs hohen Rückläuferquote Kosten spart. Wenn der Lieferant zu einem anderen Zeitpunkt als der Netzbetreiber einen Zählerstand benötigt, fragt er diesen üblicherweise beim Kunden an. Wenn die Rückmeldung fehlt, erfolgt eine Schätzung, deren Korrektur mit einem hohen Aufwand verbunden ist, so dass jeder Stromkunde die Anfrage seines Lieferanten beantworten sollte.

Die beiden Rechnungen
Der Stromkunde bekommt in Deutschland nur eine Rechnung von seinem Stromlieferanten. Dieser erhält jedoch vom Netzbetreiber ebenfalls eine Rechnung über die Durchleitung des Stromes durch dessen Netz. Der Netzbetreiber schreibt seine Rechnungen zeitnah nach der Ablesung, viele Versorger nutzen die vom Netz festgestellten Stände der Einfachheit halber auch für die Abrechnung mit dem Verbraucher. Das ist sinnvoll, da eine zweite Ermittlung des Zählerstandes durch eine spätere Anfrage beim Kunden entfällt. Der Wunsch nach einem abweichenden Termin für die Jahresrechnung wird auch aus diesem Grund oft abgelehnt. Der Kunde kann allerdings eine kostenpflichtige zusätzliche Stromabrechnung anfordern.