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Abzocker ade: Was tun bei ungewollten Zeitschriften-Abos?

Sie ziehen durch die Republik, klingeln an Haustüren, lauern uns an belebten Orten auf oder missbrauchen unsere Telefonleitung. Manchmal sind sie arme Schweine aus Drückerkolonnen, die gewaltig unter Erfolgszwang stehen. Manchmal aber sind sie auch eiskalt berechnende, dreiste Geschäftemacher: Mit Abzockern, die ihren Mitmenschen Gewinnspiele, dubiose Mitgliedsbeiträge oder Zeitschriften-Abos unterjubeln wollen, haben viele Deutsche bereits Bekanntschaft machen müssen. Arglose Normalbürger haben den psychologischen Tricks und der kriminellen Energie solcher Leute kaum etwas entgegenzusetzen. Doch es gibt einige einfache Strategien, um eine entsprechende Begegnung heil zu überstehen.  

Abzocker ade: Was tun bei ungewollten Zeitschriften-Abos?
Abzocker ade: Was tun bei ungewollten Zeitschriften-Abos?

Drückerkolonnen und das Geschäft an der Haustür

Es klingelt. Doch vor der Wohnungstür steht nicht der Postbote, sondern ein Zeitgenosse, der unaufhörlich plappert, sobald sich die Tür öffnet. Arglose Menschen merken sich aus dem Wortschwall lediglich geschickt platzierte Schlüsselworte wie Strompreissenkung, Gewinnmöglichkeit, Notlage... Manchmal gibt es auch eine „Umfrage“ als Einstieg, deren Primitivität eigentlich schon zeigt, was los ist. Nur merken das eben viele der völlig überrumpelten Opfer nicht. Sie wollen höflich sein, ihnen ist die Situation im Hausflur vielleicht auch peinlich, so dass sie spätestens auf Nachfrage den Werber hereinbitten. In den eigenen vier Wänden glauben sie, die Situation besser in den Griff zu bekommen. Doch das ist falsch. Die Gegenstrategie lautet hier:

  • Grundsätzlich niemanden hereinlassen. Wer nichts zu verbergen hat, kann sein Anliegen auch vor der Tür loswerden. Ist der Werber einmal in der Wohnung, hat das Opfer schon fast verloren.
  • Eine Telefonnummer oder eine Visitenkarte verlangen. Den Namen noch einmal erfragen.
  • Nicht auf die Mitleidsmasche hereinfallen. Schauerliche Geschichten („Ich war Polizist, wurde im Einsatz von einer Kugel verletzt und muss nun mein kleines Kind mit diesem Job ernähren.“) gehören zum Standard. Egal, ob angeblicher Obdachloser, Ex-Knacki oder die Bitte um ein Glas Wasser: Schalten Sie Ihre Ohren auf Durchgang.
  • Diskutieren Sie über nichts. Hören Sie nur zu. Haben Sie sich doch in ein Gespräch verwickeln lassen, dann ist das auch keine Schande. Der Andere ist schließlich Profi. In dem Fall hilft nur die Ausrede: „Ich überlege es mir noch einmal! Auf Wiedersehen.“ Tür zu.
     

Die Telefon-Abzocke

Selbst seriöse Unternehmen wie Energieversorger, Krankenkassen oder Telefongesellschaften rufen eigene und fremde Kunden bisweilen ungefragt an. Eigentlich dürfen sie das so ohne weiteres nicht. Seien Sie deshalb ausnahmsweise einmal unhöflich. Unterbrechen Sie den zweifelsohne einsetzenden Redeschwall des Anrufers ruhig ungeniert und fragen, ob Ihre Erlaubnis für diesen Werbeanruf vorliegt. Erfragen Sie weiterhin den Namen des Anrufers und der Firma, auch wenn Sie ihn bereits beim ersten Mal verstanden haben. Lassen Sie sich beides sogar buchstabieren! Möglicherweise gibt so mancher Kleinganove genau an dieser Stelle auf. Wenn nicht: Vermeiden Sie bei dem Gespräch zustimmende Worte wie „ja“, „richtig“, „genau“ und antworten notfalls mit „keine Ahnung“. Sonst haben Sie schneller ein Gewinnspiel- oder Zeitungsabonnement an der Backe, als Ihnen lieb sein kann. Fallen Sie auch nicht auf scheinbar unverfängliche oder rührende Gesprächsthemen herein – ein Klassiker ist hier beispielsweise der Tierschutz. Beenden Sie das Telefonat, sobald Sie ein ungutes Gefühl verspüren. Telefonstörungen kommen ja leider manchmal vor...

Wegelagerer in der Fußgängerzone

Eine ganz normale Situation in Fußgängerzonen, Bahnhöfen oder Ladenpassagen: Jeder hat es eilig und muss eigentlich gewaltig aufpassen, um nicht von anderen Passanten angerempelt zu werden. Genau in dem Moment wird man auch noch angesprochen. Ignorieren hilft nicht immer, denn manche Werber sind penetrant. Um bald weiter zu kommen und den Quälgeist loszuwerden, lassen sich daher viele Fußgänger schließlich doch bequatschen. „Ein paar harmlose Auskünfte, was soll’s...“ mag sich da so mancher denken. Doch sobald man sich auf ein Gespräch einlässt, hat man schon fast verloren. Da werden Gutscheine und Gewinne offeriert, oder es wird suggeriert, dass die ganze Aktion Empfängern von Hartz IV zugute kommt. Egal was es ist: Am Ende hat der arglose Passant völlig ahnungslos ein Zeitungsabonnement abgeschlossen, ist neues Mitglied eines Gewinnspielvereins oder Dauerspender für dubiose „Hilfsvereine“. Der Trick ist einfach: Am Ende des „Gesprächs“ bitten die Werber (angeblich als Nachweis ihrer Tätigkeit) um Name und Adresse. Manchmal, wenn es sich um offerierte Gewinnchancen handelt, wird auch gleich noch die Kontoverbindung erfragt. So ganz nebenbei fragt der freundliche Werber dann auch noch, welche Zeitschriften man denn gern liest.... Ungefähr zwei Wochen später kommt dann die Bestätigung des unwissend abgeschlossenen „Vertrags“ ins Haus geflattert.
Wer in so einer Situation die erste Gegenwehr (einfach weitergehen) verpasst hat und zu höflich ist, um das Werbegespräch abzubrechen, kann eigentlich nur noch folgendes tun: Möglichst die Klappe halten. Einfach nichts sagen. Das bringt den Werber gehörig aus dem Konzept, denn sein Erfolg basiert darauf, dass Kunden viel von sich preisgeben. Wer sich bedrängt fühlt und persönliche Daten angeben soll, kann diese natürlich komplett frei erfinden.
 

Wenn man doch in die Falle gegangen ist...

Es ist ärgerlich, aber keine Schande, professionellen Abzockern auf den Leim gegangen zu sein. Nur klein beigeben sollte man anschließend nicht. Liegt ungeahnt ein „Bestätigungsschreiben“ im Briefkasten, sollte das Opfer schleunigst aktiv werden. Nicht zu reagieren bedeutet oftmals, die Sachlage anzuerkennen! Was kann man also tun?

  • Zunächst einmal existiert für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte eine Widerrufsfrist, meist zwei Wochen. Bei offensichtlicher Täuschung des Verbrauchers ist diese Frist sogar noch länger.
  • Der angebliche Vertrag sollte also umgehend gekündigt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob man der Meinung ist, gar keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Unbedingt enthalten sein muss die Formulierung: „Eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich.“
  • Das Kündigungsschreiben sollte sehr bestimmt, fast schon aggressiv, formuliert werden. Verdächtigungen und Beleidigungen sind aber unbedingt zu vermeiden. Ganz beiläufig kann natürlich auch (unabhängig vom Wahrheitsgehalt) erwähnt werden, dass die Verbraucherzentrale informiert wurde...
  • Achtung: Oftmals sind mehrere Firmen in das Geschehen verwickelt, die sich die verschiedenen Aufgaben teilen. Der Vermittler hat so mit der Bearbeitung, dem Abo-Service oder der Abrechnung offiziell nichts zu tun. Auf diese Weise können leicht bis zu vier Firmen beteiligt sein. Vorsichtshalber sollten alle das Kündigungsschreiben erhalten.
  • Suchen Sie im Internet nach Urteilen gegen die entsprechenden Firmen oder informieren Sie sich in diversen Foren darüber, welche Erfahrungen andere Menschen in Ihrer Situation gemacht haben. Dieses Wissen kann Ihnen helfen, Ihre Vorgehensweise zu planen und Fehler zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich deshalb auch nicht einschüchtern, falls Ihre Abzocker die ganz große Keule herausholen und mit Inkasso, Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag und ähnlichen Szenarien drohen. Schalten Sie in diesem Fall aber vorsichtshalber einen Rechtsbeistand ein. Der Brief eines Anwalts bewirkt manchmal ein kleines Wunder...