Antriebs- und Spurketten für Busse - unverzichtbar für den Linien- und Reisverkehr
Antriebs- und Spurketten für Busse - unverzichtbar für den Linien- und Reisverkehr
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Antriebs- und Spurketten für Busse - unverzichtbar für den Linien- und Reisverkehr

Die Bedeutung von Schneeketten für Reise- und Linienbusse im Winter wird vielfach unterschätzt, dabei ist das Mitführen von Schneeketten für Linien- und Reisebusse vielerorts Pflicht für Autobusse. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Pflichten in Bezug auf Schneeketten für Busse im Winter.

In vielen Regionen Deutschlands hat es schon geschneit und auch in Österreich und der Schweiz gehört der Schnee wieder zum normalen Bild auf den Straßen. Mit dem Schnee kommen auch wieder zahlreiche Pflichten auf die Betreiber von Reisebussen und Linienbussen zu: Um ein sicheres Vorankommen der Autobusse gewährleisten zu können, müssen Schneeketten für Omnibusse an Bord sein. Allerdings gibt es im Bereich der Schneeketten für Autobusse zahlreiche und häufig auch verwirrende Vorschriften, so dass im Folgenden ein Überblick gegeben wird, wann Busse Antriebs- und Spurketten in Deutschland, der Schweiz und Österreich mitführen müssen.

Eine einheitliche Pflicht für Autobusse, Schnee-Ketten an Bord zu haben, gibt es nicht. In Deutschland wird mit entsprechenden Verkehrszeichen geregelt, dann Schneeketten für Autobusse mitgenommen und auch verwendet werden müssen. Gerade lokal tätige Busunternehmen sind darauf meistens auch gut vorbereitet und rüsten die Busse frühzeitig mit den passenden Schneeketten für Autobusse aus. Bei Anbietern von Busreisen sieht das aber häufig anders aus und deren Autobusse für den Fernverkehr haben nicht immer die passenden Schneeketten an Bord. Daher sollten sich die Anbieter der Busreisen vorher genau erkundigen, ob in dem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin Schneeketten für Omnibusse empfohlen werden oder sogar Pflicht sind.

Etwas einfacher ist die Regelung in Österreich. Dort gilt ab dem 1. November bis zum 15.April jeden Jahres die Pflicht für Reisebusse und Linienbusse mit mehr als 8 Sitzen, entsprechende Schneeketten für Linien- und Reisebusse für mind. 2 Räder einer Antriebsachse an Bord zu haben. Lediglich Linienbusse können von dieser allgemeinen Schneeketten-Pflicht für Autobusse ausgenommen werden.

Die Schweiz hingegen hat, wie Deutschland auch, keinen festen Zeitraum, in dem Schneeketten für Autobusse Pflicht sind. Gerade in den Alpenregionen können einzelne Pässe oder Pass-Straßen aber auch in den Sommermonaten mit Schnee bedeckt sein, so dass es Busunternehmer und Reiseunternehmen gut beraten sind, ihre Busse mit den passenden Schneeketten auszustatten, wenn Fahrten in diese Regionen vorgenommen werden. Wie auch in Deutschland wird auch in der Schweiz per Verkehrsschild signalisiert, wann Schneeketten für Linien- und Reisebusse verpflichtend mitgeführt bzw. montiert werden müssen.

Ob der Süden Deutschlands, Österreich oder die Schweiz, gerade Anbieter von Busreisen oder Busunternehmer tun gut daran, rechtzeitig die Busse mit den passenden Antriebs- und Spurketten auszustatten. So erspart man sich nicht nur Geldbußen, sondern kann durch die Schneeketten für Autobusse auch eine termingenaue und sichere Busreise für die Teilnehmer garantieren.
 

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