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Arbeitsrecht

Allzu häufig kommt es nicht vor, dass Arbeitnehmer Einblick in ihre Personalakte nehmen wollen. Die Mehrzahl weiß nicht einmal, ob sie die Personalakte zur Einsichtnahme anfordern dürfen. Will jedoch ein Arbeitnehmer seine Personalakte einsehen und der Arbeitgeber verweigert ihm dies, holt sich der Arbeitnehmer fachlichen Rat.
Sicher, Personalakten sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Dennoch darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Einsicht in seine Personalakte nicht verweigern. Im Gegenteil, der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die gesamte Personalakte inklusive aller Nebenakten zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Arbeitnehmer kann während seiner Arbeitszeit seine Personalakte studieren und – wenn notwendig – auf eigene Kosten bestimmte Dokumente kopieren.
Hat eine Fristsetzung seitens des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber keinen Erfolg, steht Fachanwalt Roland Sudmann dem Arbeitnehmer mit Rat und Tat zur Seite. Er übernimmt, sofern ihm der Arbeitnehmer das Mandat erteilt, die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf. Für Forderungen des Arbeitnehmers ist es immer besser, einen juristisch kompetenten Helfer an der Seite zu haben, der mit seinem Fachwissen die Gegenseite überzeugt.
Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Er ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Fachanwalt Sudmann vertritt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Belangen. In solchen Fällen fungiert er wie eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Roland Sudmann besitzt ein umfassendes Fachwissen im Bereich Arbeitsrecht, das ebenfalls das öffentliche Dienstrecht und das Kirchenarbeitsrecht einschließt. Zu seinen Aufgaben zählt ebenfalls die Vertretung des Unternehmers beim Betriebsrat, wobei hier neben dem Arbeitsrechtsgesetz auch das Betriebsverfassungsgesetz mit einbezogen wird.