Das sollten Sie als Schuldner über die Schufa Holding AG wissen
Das sollten Sie als Schuldner über die Schufa Holding AG wissen
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So erhalten Sie Auskunft und können unberechtigte Einträge löschen

Das sollten Sie als Schuldner über die Schufa Holding AG wissen

Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine staatliche Organisation, wie viele glauben. Was die Schufa alles machen darf ist durch das Datenschutzgesetz geregelt. Die Schufa hat Daten von 65 Mio. Personen gesammelt in Deutschland gesammelt.

Mit einem negativen Schufaeintrag bekommt man heute keinen Handyvertrag geschweige denn eine vernünftige Hausfinanzierung. Das Scoring hat auch im übrigen Auswirkungen auf die Konditionen (Zinsen) mit denen Sie bei der Bank einen Kredit aufnehmen können. Je schlechter das Scoring, um so teurer wird der Kredit.

Auskunftsanspruch

Seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Schufa verflichtet einmal jährlich dem Bürgers kostenlos Auskunft über :

  • die gespeicherten personenbezogenen Daten
  • den Scorewerte zu seiner Person
  • Information woher diese Daten stammen
  • an wen ihre Daten weitergegeben wurden (mit Name und Adresse)

zu erteilen

Sie können die Auskunft direkt über www.meineSchufa.de anfordern. Dort können Sie sich auch registrieren lassen und einen unbefristeten Onlinezugang für 18,50 EUR beantragen. Sie können dann so oft sie wollen (nicht nur 1x im Jahr) und ohne zusätzliche Kosten Ihre Einträge prüfen.


Wenn Sie die Auskunft schriftlich per Post beantragen, ist es notwendig, dass Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (beide Seiten) oder eine Kopie des Reisepasses und die Meldebescheinigung mitsenden.

Wann werden Einträge automatisch durch die Schufa gelöscht ? 

Wenn ein Vertrag nicht wie vereinbart abgewickelt, sondern vorzeitig gekündigt wurde, wird dieser Eintrag zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung entfernt. Die gleiche Frist gilt für titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide).

Wenn im Rahmen der Zwangsvollstreckung Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung beantragt oder die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, wird ebenfalls nach drei Jahren gelöscht. Hier ist aber eine vorzeitige Löschung möglich, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.Dazu lassen Sie sich vom Gläubiger ein sogenanntes Erledigungsschreiben zusenden. Mit dem Erledigungsschreiben des Gläubigers beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht den Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu löschen. Das Amtsgericht teilt der SCHUFA Holding AG die vorgenommene Löschung nach etwa drei bis vier Wochen automatisch mit. Sie können die Löschung aber beschleunigen, indem Sie eine Kopie des Löschungsbescheides direkt an die Schufa senden :

SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicezentrum Hannover
Postfach 56 40
30056 Hannover

Mit einer schriftlichen Bestätigung des Gläubigers können Sie einzelne bei der Schufa gespeicherte Einträge als „erledigt“ markieren lassen, die die dann nach Ablauf der Löschungsfrist nicht mehr auftauchen.

Unter engen Voraussetzungen können Forderungen vorzeitig aus dem Schufa Datenbestand gelöscht werden. Voraussetzungen sind:

  • die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,
  • der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,
  • die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,
  • es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung als “Erledigt” bis zum Ende der Speicherfrist gespeichert.

Falsche Einträge

Nach Angaben der Verbraucherverbände werden bei der Schufa oft falsche Angaben gespeichert. Sie sind berechtigt falsche Einträge gegenüber der Schufa zu beanstanden. Die Schufa muss dann den Eintrag für die Dauer der Prüfung sperren. Die Beanstandung können Sie senden an :

Schufa Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Telefon: 06 11/92 78-0
Telefax: 06 11/92 78-109
www.schufa.de
 

Die Schufa klärt dann regelmäßig mit dem betroffenen Unternehmen, dass die Meldung an die Schufa geleistet hat. Nach Angaben der Schufa erfolgt die Anfrage beim Vertragspartner noch am gleichen Tag. Der betroffene Eintrag selbst wird mit einem Vermerk versehen, dass der Eintrag bestritten wurde.
 

Wenn Sie mit der Schufa selbst ein Problemen nicht lösen können, wenden Sie sich an den Schufa-Ombudnmann:

Gernot W. H. Bickel
c/o Schufa Holding AG
Geschäftsstelle München
Elsenheimerstraße 61
80687 München
Mail: Gernot.Bickel@schufa.de

Wenn Sie mehr zu den Themen Verschuldung, Gläubigervergleich und Privatinsolvenz wissen wollen, besuchen Sie die Seite http://www.ent-schuldigung.de.