Sharif

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Der Selbstständige und das Recht

Macht man sich selbstständig, sehen das viele als Schritt in die Freiheit, da man sich nicht mehr von einem Arbeitgeber abhängig macht und völlig frei arbeiten kann. Doch genau diese scheinbare Freiheit verlangt natürlich dementsprechend Disziplin. Man kann zwar arbeiten, wann man möchte, doch arbeiten muss man, sei es früh um acht bis nachmittags oder spät in der Nacht. Ein Selbstständiger arbeitet immer und ständig, natürlich trägt er auch ganz andere Konsequenzen.


Baut man als angestellter Mist, gibt es immer noch den Chef, der für eventuellen Schaden haftet, als Selbstständiger haftet man alleine. Wer in diesem Moment nicht entsprechend abgesichert ist, kommt früher oder später in eine finanzielle Predouille.
Daher sollte man sich als Selbstständiger unbedingt mit dem Recht auseinandersetzen muss, sei es das Steuerrecht, Betriebsrecht oder mit dem Wettbewerbsrecht. Wer hier keine Ahnung hat, kann unbewollt in die Falle tappen, was sich zu einem teuren Unterfangen entwickeln kann.


Onlineauftritt – was sollte man beachten?
Nicht nur, dass man sich um eine korrekte Buchführung kümmern muss, die einfach mit einer Agentursoftware umgesetzt werden kann. Vor allem beim Onlineauftritt kann es zu einigen rechtlichen Stolpersteinen kommen.


So ist die Unterseite „Impressum“ Pflicht, unabhängig davon, ob man nur eine Webseite hat oder eine Facebook Page. Das Impressum gehört immer dazu und darf nicht umbenannt werden. Werden diverse Buttons aus dem Bereich Social Media, wie der Google-1+-Button, der Like-Button oder ein anderer benutzt, muss das entsprechend in den Impressen festgehalten werden. Die Verwendung von Analytics muss im Impressum genauso definiert werden. Anders hat man ein Problem. Gibt man Preise auf seiner Webseite an, müssen diese netto, wie auch brutto angegeben werden.