Die Bundestagswahl und die Politik
Die Bundestagswahl und die Politik
Balumba76

Politik & Nachrichten

Die Bundestagswahl und die Politik

Der nachfolgende Artikel skizziert die Richsätze zur Bundestagswahl. Alldieweil was mich angeht selber politisch als Freiewähler aktiv bin, möchte meine Wenigkeit unterdies eine kurze Zusammenfassung hingeben. Diese Wahl wird generell als enorm wichtige Wahl in der Bundesrepublik Deutschland angesehen. Die Wahl zum Bundestag dient der Bestimmung der Delegierten des Bundestages von Deutschland. Die Wahl findet allgemein alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich auch im Falle der Uneinigkeit des Bundestages verkleinern oder im Verteidigungsfall vergrößern.

Das Recht zu den Wahlen ergibt sich aus dem Gesetz der personalisierten Verhältniswahl und hat ein paar Besonderheiten wie die 5 %-Hürde und die mögliche vorhandene Existenz von Überhängen der Mandate. Momentan gilt die Wahlen zum Bundestag nach dem Urteil des Gerichts in Karlsruhe vom dritten Juli 2008 als nicht verfassungskonform und hätte
spätestens bis zum 30. Juni 2011 neuwertig verfasst werden müssen. Erst im
Oktober 2012 einigten sich die Fraktionen von Union, SPD, Liberalen und Grünen auf ein neuwertiges Wahlrecht mit Ausgleichsmandaten.
Das Termindatum dieser Wahl zum Bundestag wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Regierung der und den Ländern festgelegt.
Die Regelungen werden vom Bundeswahlgesetz getroffen. Die letzte Auslese fand am 27. September 2009 statt - die nächste Wahl wird exakt am 22. 09. 2013 stattfinden.

In Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist geregelt, dass die Bundestagswahlen „allgemein, frei,unmittelbar, gleich und geheim“ vollzogen werden sollten.Das Allgemeine der Wahlen legt fest, dass der Bürger Deutschlands ab Volljährigkeit unabhängig von Rasse, Religion, politischem Weltbild oder Geschlecht das Recht hat aktiv zu wählen und gewählt zu werden.Wahlfreiheit deutet an, dass der Wähler in einem freien Ideenprozess der Meinungsbildung zu seiner Findung der Entscheidung kommen soll und diese nicht verändert zum Ausdruck bringen kann. Ebefalls meint "Freiheit der Wahl", dass jeder Wahlberechtigte für sich die Entscheidung herbeiführen kann, ob der überhaupt zur Wahl geht. In der Bundesrepublik besteht also keine Wahlpflicht, wie zum Beispiel in Belgien. Das Unmittelbare meint, dass das zur Wahl berechtigte Volk die Parlamentspolitiker unmittelbar wählt und nicht durch Wahlmänner vertreten wird, wie beispielsweise bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundes-Zusammentreffen ausgewählt wird. Aus der Wahl gehen hervor die Bundestagsmitglieder, auf keinen Fall der Kanzler oder die Bundesregierung. Es bestehen zwei Gelegenheiten, ein Bundestagsmandat zu bekommen. Eine Option ermöglicht die Direktkandidatur in einem der aktuellen 299 Wahlkreise. Wer über 18 Jahre und Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, kann sich zur Direktwahl zum Bundestagsabgeordneten stellen. Zumeist sind dies Parteimitglieder, es können aber auch Personen gewählt werden, die keine Parteizugehörigkeit aufweisen. Derjenige, der die meisten Erststimmen eines Wahlkreises auf sich vereint, zieht automatisch als gewählter Direktkandidat in den höchsten deutschen Parlament.

Die 2. Optionsmöglichekeit eröffnet sich über die gewählte Landesliste der Parteien. Über die Zweitstimme werden die Parteienlisten gewählt, und wenn eine Partei bundesweit minimum 5 % der Stimmen erhält, ziehen genau so viele Kandidaten in den Bundestag, wie dies dem Anteil an Stimmen von allen Parteien entspricht, die die 5-von Hundert-Hürde überschritten haben. Derweil stellen sich die Abgeordneten aus den gewählten Direktkandidaten der Partei weiterhin, für den Fall, dass dieser Anteil bis dato bei weitem nicht ausgeschöpft ist, diversen Landeslistenkandidaten zusammen. Ist solcher Anteil an Stimmen anhand der Direktmandate längst erreicht, werden die Mandate ebenfalls wie Überhangmandate zugeteilt.

Zwei Wege dürfen kombiniert werden. Ein Direktkandidat kann sich zusätzlich auf der Kandidatenliste einer beliebigen Partei erfassen, um damit „abgesichert“ zu sein. Auf solche Formgebung kann ein Bundestag, der in seinem Wahlbezirk kleine Annahme auf ein Direktmandat hat, allerdings in den Bundestag einziehen.

Das mannigfaltige Gebilde, die Sitzvergabe keinesfalls durch eine bundesweite Liste, statt dessen über Landeslisten zu wählen, jedes Mal nichtsdestoweniger das bundesweite Resultat und durchaus nicht das Resultat des Landes als maßgebliche Größenordnung zu sehen, führt zum Problem eines „unausgeglichenen Stimmverteilung“. Das BVG hat diesen Effekt für nicht verfassungskonform erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, jene Regelung schnellstens bis zum 30. Juno (gesprochene Form) 2011 neuartig zu greifen. Dies ist bis heute jedoch immer nach wie vor bestimmt nicht umgesetzt.

Steht eine Wahl an, beziehen jeder wahlberechtigten Bürger durch Post eine Wahlbenachrichtigungskarte. Dort wird jener Standort ihres Wahllokals aufgeführt und darüber hinaus dieser Zeitpunkt jener Wahlstimmenabgabe. Hat man sich entschieden, zur Wahl zu kommen (jenes Votum ist aus freiem Entschluss, es existiert in der Bundesrepublik Deutschland keine Pflicht zur Wahl etwa in Belgien, Luxemburg, Hellas, der Türkei oder Zypern), auf diese Weise sollte man seine Benachrichtungskarte mitnehmen obendrein muss auf Forderung seinen Personalausweis vielmehr den Reisepass vorzeigen können. Jene Vorlage jener Benachrichtigungskarte ist begrüßenswert, nichtsdestotrotz nicht im Entferntesten legitim zwingend. Im Wahllokal legt man ebendiese Dokumente vor und die Wahlhelfer händigen diese offiziellen Wahldokumente (Wahlzettel) aus. Auf dem Stimmzettel kreuzt man in einer Wahlkabine, sodass nicht einer es sehen kann (Ausnahmefall: Menschen, jene sicher nicht begutachten können oder physisch beeinträchtigt sind, können sich einer Hilfperson bedienen), den Direktkandidaten zusätzlich solche politische Partei oder Vereinigung an, die man wählen möchte (? Erst- und Zweitstimme). Nach dem Gang zur Wahlkabine geht man unter Einsatz von den Dokumenten zum Tisch seines Wahlkreises und ein Wahlhelfer hakt nach der Identitätsfeststellung jene betreffende Person im Wählerverzeichnis ab, was den Wähler dazu berechtigt, seinen zusammengefalteten Wahlzettel in die Wahlurne zu schmeißen.

Diese obige Aufeinanderfolge korrespondierend den behördlichen Regelungen des Paragraph 56 BWO wird jedoch in den Wahllokalen nicht unbedingt eingehalten.

In der Bundesrepublik Deutschland finden Wahlen in der Anordnung sonntags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (Öffnung wie Schließung des Wahllokals) statt. Diese Wahllokale werden häufig in öffentlichen Häusern exemplarisch Erziehung, Sportgebäude, Rathäusern gebildet. Ist es einem berechtigem Bürger in keiner Weise vorstellbar, am Wahltermin im Wahllokal personalisiert zu wählen (Verhinderung etwa anhand Auslandsaufenthalt oder Erkrankung), oder für den Fall, dass dieser/welche schlechtweg indessen die Wahlmöglichkeit nutzen möchte, zuhause zu entscheiden, so kann dieser seine Abstimmung anhand Briefwahl dispensieren. Jene Briefwahl muss unlängst beantragt werden.

In diversen Wahlkreisen werden Sonderwahlbezirke oder variable Wahlvorstände vermittelst „wandernden Wahlurnen“, wie für Justizvollzugsanstalten, größere Senioren- und Pflegeheime, Hospitale oder Klöster eingerichtet. Diese Sonderwahlbezirke müssen in Bezug auf jedweder Wahlbezirke seitens dieser Kommunalbehörden (Wahlamt, Wahlbehörde) festgesetzt werden. Schlechthin werden Sonderwahlbezirke in Fällen geplant, in denen es den zur Wahl berechtigten aus juristischen oder körperlichen Hindernissen gar nicht lösbar ist, ein ordentliches Wahllokal aufzusuchen.

Die Wahl per Brief zeichnet tatsächlich einen Sonderfall dar, da ebendiese einen Ausnahmefall vonseiten der Wahlzeit macht. Diese Briefwahlunterlagen (Wahlzettel und Umschlag) werden en bloc mithilfe dem Wahlschein bei dieser Kommunalverwaltung beantragt. Sie versendet die Wahlunterlagen bzw. übergibt diese bei persönlicher Antragsstellung unmittelbar an den Staatsbürger. In vielen Gemeinden ist eine onlinegemäße Antragsstellung der Briefwahlunterlagen gegenwärtig erreichbar. Via zeitliche Verzögerungen bei jener Zustellung von Briefwahlunterlagen ist eine Beförderung in das Ausland dennoch mehrheitlich schwierig, da Wahlunterlagen, die nach achtzehn Uhr des Wahltages eingehen, für hinfällig erklärt werden müssen.

Ist es einem Einwohner sicher nicht lösbar, in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vorgesehenen Wahlbezirk zu wählen, kann er sich bei seiner Kommunalverwaltung einen Wahlschein herausgeben lassen, mittels diesem er die Gestaltungsmöglichkeit hat, in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Hält er sich abgelegen des Wahlkreises auf, muss er Briefwahlunterlagen anfordern.