Isabell

Definition der Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer - Was kann ich tun?

Dienstaufsichtsbeschwerden sind gegenüber allen Angestellten des Staates, egal ob im öffentlichen Dienst oder im Beamtenverhältnis angestellt, möglich. Also auch gegenüber Lehrern. Wann immer ein Lehrer sich nicht persönlich korrekt verhält und seine Dienstpflicht verletzt hat, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich. Wenn eine Entscheidung eines Lehrers unkorrekt ist, dann heißt die Dienstaufsichtsbeschwerde offiziell "Fachaufsichtsbeschwerde". Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte an die Vorgesetzten des Lehrers, in der Regel der Direktor, oder wenn es sich um den Direktor handelt, gleich an die zuständige Schulbehörde gerichtet werden. Bei einer begründeten Beschwerde kann gegen einen verbeamteten Lehrer ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Lehrern, die nicht verbeamtet sind, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen – je nach Schwere der Verfehlung können die Konsequenzen von Abmahnungen, über Versetzungen an andere Schulen bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis reichen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine formlose Beschwerde, das heißt sie kann ohne Form und Frist eingereicht werden, also mündlich oder schriftlich. So ist eine mündliche Beschwerde eines Schülers gegenüber dem Direktor über einen Lehrer schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Zu beachten ist aber, dass eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde in aller Regel effektiver ist, da ein Schreiben dem eigenen Anliegen mehr Nachdruck verleiht und die Begründung ausführlicher verfasst werden kann.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer - Was kann ich tun?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer - Was kann ich tun?

Wann ist es sinnvoll eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen

Sowohl Eltern oder Erziehungsberechtigte, als auch volljährige Schüler selber können eine Dienstaufsichtsbeschwerde anfertigen. Wann immer ein Schüler sich ungerecht behandelt fühlt, oder offensichtliche Missstände in der Schule auftreten ist es ohne weiteres möglich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erstellen. Sinnvoll ist allerdings zunächst einmal das Gespräch mit dem betreffenden Lehrer zu suchen. Hilft dies nicht weiter und können auch Klassen- oder Vertrauenslehrer nicht helfen, dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.

Wird einem Schüler beispielsweise das Mobiltelefon weggenommen, weil er während der Stunde telefoniert hat, dann kann der Schüler eine Gegenvorstellung schreiben. Eine solche Gegenvorstellung wird immer an die Schule, also in der Regel an den Direktor gerichtet. Hier kann der Schüler seine Sicht der Dinge erläutern und kann so darlegen, dass er seine Eltern anrief, weil er sich krank fühlte. Durch eine solche Gegendarstellung kann es dazu kommen, dass die Schule die Angelegenheit in einem neuen Licht sieht und ihr Verhalten noch einmal neu überdenkt und das Mobiltelefon wieder rausgibt. Auch sorgt eine Gegenvorstellung dazu, dass die Klärung einer Angelegenheit nicht für böses Blut sorgt, da die Angelegenheit auf diese Art und Weise schnell und unkompliziert geklärt werden kann und es zu keinen arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommt.

Findet ein Schüler das Verhalten eines Lehrers ihm gegenüber ungerecht, dann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, in das Verhalten des Lehrers geschildert wird. Da eine solche Beschwerde schwere Konsequenzen für den Lehrer haben kann, sollte immer bedacht werden, dass eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde für das Schulklima nicht gerade günstig ist. Darum sollte eine solche Beschwerde wirklich nur dann eingereicht werden, wenn die Zustände unerträglich sind oder aber ein Schüler von einem Lehrer permanent schlecht behandelt wird.

Auch gegen sogenannte Verwaltungsakte einer Schule gegenüber einem Lehrer können Eltern und Schüler sich wehren. Ein Verwaltungsakt ist z.B. das Erteilen einer schlechten Note, oder aber das nicht versetzten in die nächste Klasse. Hier allerdings müssen sich die betroffenen Personen innerhalb einer bestimmten Frist zur Wehr setzen, meistens innerhalb eines Monats. Hilft hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts, dann kann die Schule vor dem zuständigen Verwaltungsgericht verklagt werden. In einem solchen Fall sollte juristischer Beistand aufgesucht werden, da eine fundierte Rechtsberatung notwendig ist, auch schon im Vorfeld, um juristisch einwandfrei gegen Verwaltungsakte der Schule vorzugehen und die Erfolgsmöglichkeit zu vergrößern.