ReginaBerger

Eu Rente

EU Rente

Für den Fall, dass Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, hat der Gesetzgeber die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) vorgesehen. Diese tritt in Kraft, wenn ein unvorhersehbares Ereignis, wie zum Beispiel ein Unfall oder ein negativer Krankheitsverlauf das Leben total verändert. Wer nach einem solchen Schicksalsschlag nicht mehr in der Lage ist, täglich mehr als drei Stunden beruflich Tätig zu sein, kann einen Anspruch geltend machen. Als Voraussetzung muss allerdings eine dreijährige Versicherungspflicht in einer beruflichen Tätigkeit bestanden haben. Die Höhe der zu erwartenden Rente hängt dabei von den letzten Einkommensverhältnissen, sowie der Versicherungszeit ab. Viele Informationen zur EU Rente auch auf http://www.EuRente.com

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente)- und Erwerbsminderungsrente (EM Rente)

Seite 2011 gibt es die Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente. Wer dabei in der Lage ist, bis zu sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nach zu gehen, erhält die Minderungsrente. Diese tritt an der Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente.


Beide Rentenarten werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt, danach findet eine Prüfung statt, ob sich der Zustand der jeweiligen Person verbessert hat. Dies ist der Fall, kann die Rente entzogen werden. Auch ist eine Umwandlung von Erwerbungsunfähigkeit in Erwerbsminderung möglich.


Ist es dagegen unwahrscheinlich, dass sich der Zustand der Person in naher Zukunft verbessert, wird die EU Rente unbefristet gewährt. Auch findet eine Unbefristung statt, wenn nach drei Überprüfungen keine Besserung festgestellt wurde.

Rentenzahlung

Der Beginn einer EU Rentenzahlung beginnt sieben Monate nach dem Eintritt des vorliegenden Ereignisses, welches zu einer Behinderung geführt hat. Allerdings muss der Antrag fristgerecht gestellt worden sein. Die Beantragung der EU Rente erfolgt bei der Rentenversicherung. Dringend erforderlich sind dafür ärztliche Bescheinigungen und Gutachten, die die genaue Arbeitsunfähigkeit bzw. Behinderung dokumentieren
Im Schnitt fällt die gesetzliche EU Rente etwa 35 Prozent niedriger aus, als das zuletzt bezogene Arbeitseinkommen, daher ist hier eine private Vorsorge im Vorfeld sehr zu empfehlen.