Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bandmann Krönert Partnerschaft

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unsere Welt wird immer komplexer und dieser Trend macht vor dem Recht nicht halt. Ähnlich wie bei Ärzten der Facharzt gibt es für Anwälte die Möglichkeit, eine theoretische und praktische Zusatzausbildung zum Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet - z.B. das Verkehrsrecht - zu erwerben.

Dies bedeutet nicht, dass der entsprechende Fachanwalt nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten kann oder sich auf anderen Rechtsgebieten nicht auskennt. Es ist vielmehr eine Vertiefung auf einem konkreten Fachgebiet.

Das Verkehrsrecht ist kein homogenes Rechtsgebiet bzw. umfasst Teile des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie Verwaltungsrechts. Vertieft werden aber die Bezüge zum Verkehrsrecht bzw. die hier klassischerweise auftretenden Fallkonstellationen.

Zum Zivilrecht gehört das Verkehrshaftungsrecht (z.B. Regulierung eines Verkehrsunfalles, Geltendmachung von Schadenersatz),  das Verkehrsvertragsrecht (z. B. Autokauf) über das Versicherungsrecht (insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung)

Zum Strafrecht gehört natürlich das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies reicht von der klassischen Geschwindigkeitsübertretung, zu geringen Abstand, Verstoß gegen Lenkzeiten oder Vorschriften zur Beladung über die fahrlässige Körperverletzung (z.B. durch einen Unfall), die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Straßenverkehr und vieles mehr. Bei dieser Vertretung im Strafverfahren ist z.B. zu beachten, dass eine Verurteilung zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht - etwa in der Kaskoversicherung, der Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung.

Dem Verwaltungsrecht ist das Recht der Fahrerlaubnis zuzuschlagen. Klassisch sind Fragen zur MPU (Idiotentest) bzw. Auflagen bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis, Abwehr der Entziehung der Fahrerlaubnis, Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis oder z.B. Erteilung von Auflagen durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch sind aktuelle Urteilen und Veröffentlichungen zu berücksichtigen. Zum anderen ist eine praktische Routine hilfreich.

Der Mandant sucht für seinen Fall in Verkehrsrecht einen Fachmann bzw. Spezialisten. Ob ein Anwalt ein Rechtsgebiet vertieft bearbeitet oder nicht, ist aber für Außenstehende sehr schwer zu beurteilen.

Insofern bietet sich der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" als standardisiertes Qualitätssiegel an. Ein Rechtsannwalt muss mindestens 3 Jahre als Anwalt zugelassen sein, einen mehrwöchigen spezifischen Fachanwaltskurs besucht und mehrstündige schriftliche Leistungskontrollen bestehen. Mehr als 160 Fälle aus den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts sind nachzuweisen und zu dokumentieren. Die Rechtsanwaltskammer wacht über die Einhaltung dieser Bedingungen. Der Mandant hat damit die Gewähr, dass der Inhaber dieses Titels theoretische und praktische Kenntnisse erworben hat.

Weiterhin gilt eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 10 Stunden im Jahr, die von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird. Regelmäßig wird durch Studium entsprechender Fachzeitschriften & Newsletter und weiterer Maßnahmen diese Zahl um ein Vielfaches überschritten. Der Mandant hat damit also die Gewähr, dass der Anwalt "auf dem aktuellen Stand ist".

Damit ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht das einzige verbindliche Gütesiegel für einen Rechtsanwalt, der sich intensiv mit den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts auseinandersetzt.

Martin Bandmann

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Cottbus

http://www.rechtsanwalt-bk.de/team.html