Fritzfeld

Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungen

Fahrtkostenerstattung Expertentipp

Wenn man nach einer erfolgreichen Bewerbung dann ein Gespräch bei der beworbenen Firma oder bei dem beworbenen Institut hat, können die anfallenden Aufwendungen für die Fahrt dort hin bei der Fahrtkostenerstattung beantragt werden. Solche eine Fahrtkostenerstattung bekommt man dann, wenn man ein Bewerbungsgespräch, eine Probe Vorlesung oder ein Vorstellungsgespräch bei der beworbenen Firma oder dem beworbenen Institut annehmen tut. Weil man dann den anfallenden Hinfahrtweg und Rückfahrtweg mit den öffentlichen Mitteln oder mit dem privaten Auto zurücklegen muss. Und dadurch Aufwendungen von Fahrtickets oder Kraftstoff hat.

Fahrtkostenerstattung Expertentipp
Fahrtkostenerstattung Expertentipp

Das Landesreisekostengesetz

Die ganzen Rechtsgrundlagen und die Bestimmungen von der Fahrtkostenerstattung unterliegen dem Landesreisekostengesetz. Die Bestimmungen müssen genau bei der Fahrtkostenerstattung eingehalten werden. Die Fahrtkostenerstattung können nur Bewerber beantragt, die so eine Hinfahrt oder eine Rückfahrt mit den ganzen Aufwendungen antreten tut. Bei diesem Antrag für die Fahrtkostenerstattung, werden aber nur die Kosten erstattet die bei der Hinfahrt und Rückfahrt vom Wohnort zu denn Ort des Gespräches entstanden sind. Die Fahrtkosten die dann am Wohnort oder an dem Ort des Gespräches entstanden sind, werden bei der Fahrtkostenerstattung nicht beachtet.

Was wird erstattet?

Fahrtkostenerstattung Expertentipp

  • Bei der Hinfahrt und der Rückfahrt mit denn öffentlichen Mitteln, werden nur die niedrigsten Klassen und der kürzeste Reiseweg zu denn Ort des Gespräches, bei der Fahrtkostenerstattung berücksichtigt.
  • Die Zuschläge und der Aufpreis für die Hochgeschwindigkeitszüge und die Nutzung von Schlafwagen bei den Zügen werden von der Fahrtkostenerstattung nicht erstattet.
  • Bei der Benutzung von dem privaten PKW, wird bei der Fahrtkostenerstattung eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Diese Wegstreckenentschädigung ist in dem § 6 Abs.2 des Landesreisekostengesetzes verankert.
  • Wenn man dann mit dem Flugzeug zu denn Ort des Gespräches fliegen muss, wird die Aufwendung bis zu der Höhe des gezahlten Betrages von der Fahrtkostenerstattung zurückgezahlt. Aber die Aufwendung muss in dem gleichen Preisrahmen liegen wie die eventuelle Landreise. Sollte dem Bewerber bei einem auswärtigen Gespräch die Übernachtung unumgänglich gemacht werden. Erhält der Bewerber eine Übernachtungspauschal von der Fahrtkostenerstattung zurück. Die Übernachtungspauschal liegt bei etwa 20€ je notwendiger Übernachtung.
  • Sollte der Bewerber im Ausland wohnen, können die Aufwendungen die bei der Reise zu denn Ort des Gespräches anfallen nur zur hälfte im Ausland und zur hälfte im Inland von der Fahrtkostenerstattung erstattet.
  • Sollte mal der Antritt einer Reise zu denn Ort des Gespräches, nicht vom Wohnort oder sogar dort beendet werden. Bekommt man die Aufwendung nur in den Betrag von der Fahrtkostenerstattung zurück, der bei der gleichen Strecke bei Antritt oder bei der Beendigung der Reise vom Wohnort aus entstanden wäre.
  • Der Antrag auf die Fahrtkostenerstattung kann man erst nach der Beendigung der Reise zu denn Ort des Gespräches gestellt werden. Hier muss der Bewerber ein Formular bei der einladenden Personalabteilung von der Firma oder dem Institut Personalabteilung abgeben.

Wie mache ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung

Der Antrag auf die Bei der Fahrtkostenerstattung Antragstellung muss man den Reiseverlauf wie die Abfahrt und Ankunft eintragen. Den Reisezweck muss man auch auf den Antrag eintragen, so wie die die Benutzung von den jeweiligen Transportmittel.< Man muss auch die Kontodaten eintragen, damit man die gezahlte Fahrtkostenerstattung auch auf das private Konto aus gezahlt bekommt. Bei denn Antrag auf die Fahrtkostenerstattung müssen dann auch immer die Tankquittungen, die Originalbelege von denn Hotelrechnungen und die Kopien des Einladungsschreibens beigelegt werden. Bei einer Fahrt mit den öffentlichen Mitteln muss man die Originalbelege von den Fahrscheinen von der ersten oder der zweiten Klasse oder den Einzelfahrschein in den Anträgen beigelegt werden. Die Personalabteilung von der Firma oder die Institut Personalabteilung ergänzt dann den Antrag auf die Fahrtkostenerstattung die leiten diesen Antrag dann an die Kostenstelle weiter. Die Fahrtkostenerstattung unterliegt der Verjährung. Diese Verjährung liegt bei sechs Monaten. Sollte man in diesen Zeitraum kein Anspruch bei dieser Antragsstelle geltend gemacht haben, verfallen dann die gesamten Ansprüche auf die Zurückerstattung.