Frühpension - Möglichkeit und Ratgeber
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Frühpension - Möglichkeit und Ratgeber

Die Frühpension ist eine frühzeitige Altersversorgung für Beamte, Richter, Soldaten oder Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes und wird als Ruhegehalt geleistet. Berechtigt für den Erhalt einer Frühpension ist eine Person, wenn der Eintritt der Frühpension infolge von Dienstunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist oder aber bei einer Erkrankung, wenn zuvor mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet wurden.

Frühpension wegen Dienstunfähigkeit

In Frühpension wegen Dienstunfähigkeit zu gehen, setzt entweder ein körperliches Gebrechen oder eine Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte voraus. Eine länger anhaltende Krankheit - auch chronisch - oder eine Einschränkung der Körperkraft kann somit zur Frühpension führen. Um einen Antrag auf Frühpension stellen zu können, muss die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt und durch ein ärztliches Gutachten festgestellt worden sein. Für eine Frühpension darf keine begrenzte Dienstunfähigkeit festgestellt werden, diese würde vorliegen, wenn ein Beamter seinen Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der Arbeitzeit erfüllen könnte. Der Erhalt einer Frühpension ist auch vom Status des Beamten abhängig sowie auch davon, ob eine Krankheit oder ein Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit geführt hat. Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch darauf, in Frühpension gehen zu können. Sie würden nach Verlassen des Dienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend versichert werden und die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. In letzter Zeit werden immer häufiger von Mitarbeitern Anträge auf Erhalt einer Frühpension gestellt. Zunehmend wegen Erkrankung. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen hier insbesondere die Krebserkrankungen, schwere Rückenleiden und physisch bedingte Erkrankunkungen, wie Depressionen, Burn-out-Syndrom u.ä. Das Durchschnittsalter der Frühpensionäre liegt bei 51 Jahren. Bei den ehemals staatlichen Unternehmen sowie den staatlichen Unternehmen, liegt da Alter jedoch zwischen 45 - 47 Jahren. Hier ist zum sehr großen Teil der Leistungsdruck, der auf die Beamten, wie Postbeamte, Lehrer oder Polizisten ausgeübt wird, hauptsächlich ausschlaggebend für den Eintritt in die Frühpension. Wegen des erhöhten Einsparungszwangs an Personal, dem diese Unternehmen ausgesetzt sind, wird immer mehr Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt, womit die physische Belastung bei den Arbeitnehmern ständig zunimmt. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch oftmals seitens der Unternehmen die Frühpensionierung den Mitarbeitern nahegelegt wird.

Frühpension auf eigenen Wunsch

Eine Frühpension kann auch auf eigenen Wunsch erfolgen wobei jedoch bei der Höhe des Ruhegehalts Versorgungsabschläge hingenommen werden müssen. Auch bei einer Dienstzeit von über 40 Jahren ist es verfassungskonform, wenn der Dienstherr die Abschläge vornimmt, und die Frühpension in der Höhe kürzt. Es ist zu beachten, dass mit Erreichen des Beamtenstatus, die Dienstzeit für das gesamte Arbeitsleben zur Verfügung gestellt wird, und die Alimentationspflicht des Dienstherrn nicht in einem synallagmatischen Verhältnis zu den geleisteten Dienstjahren steht. Ein Versorgungsabschlag des Ruhegehaltes bei einer Frühpension soll des Weiteren dem massiv angewachsenen Interesse für den Erhalt einer Frühpension Einhalt zu gebieten, da insbesondere bei den ehemals staatlichen Unternehmen, wie zum Beispiel der Post, eine zunehmende Anzahl an Mitarbeiter zu verzeichnen sind, welche Antrag auf Frühpension gestellt haben.

Wie hoch ist die Frühpension, und wie wird sie berechnet?

Im Normalfall erhält ein Pensionär pro Jahr seiner Tätigkeit einen Anspruch auf Ruhegehalt im Wert von 1,79375 Punkten, so dass ihm nach einer vierzigjährigen Dienstzeit der höchstmögliche Wert von 71,75 zusteht. Bei einer Frühpension wegen Dienstunfähigkeit oder auch auf eigenen Wunsch, wird dieser Wert gekürzt. Bei einer Frühpension auf eigenen Wunsch vor Ablauf des 65. Lebensjahres, wird der Anspruch auf 3,6% pro Jahr des vorzeitigen Austritts gekürzt. Bei einer Frühpension wegen Dienstunfähigkeit wird ebenfalls das Ruhegehalt um 3,6% gekürzt, aber nur für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres und maximal um 10,8%. Tritt die Frühpension aufgrund einer Dienstunfähigkeit als Folge eines Dienstunfalls ein, so greift die Alimentationspflicht für eine Mindestversorgung, das sogenannte Unfallruhegehalt. Hier wird die Höhe der Frühpension auf mindestens 66,667% erhöht.