Gebäudesanierung wird durch steuerliche Anreize unterstützt
Gebäudesanierung wird durch steuerliche Anreize unterstützt
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Bald Steuererleichterungen?

Gebäudesanierung wird durch steuerliche Anreize unterstützt

Die energetische Modernisierung von Gebäuden ist nach wie vor ein erklärtes Ziel der Gesellschaft. Die Bundesregierung will daher diese Maßnahmen schnell und konsequent vorantreiben. Laut einem aktuellen Beschluss der Bundesregierung sollen hierzu neue steuerliche Anreize geschaffen werden. Eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden ist in einem entsprechenden Gesetzentwurf fixiert worden.

Steuerliche Unterstützung und Förderung sollen alle Energieeinsparungsmaßnahmen an Gebäude erfahren, die vor 1995 gebaut worden sind. Nachgewiesen werden muss, dass der Energiebedarf des Gebäudes deutlich verringert wird. Eine entsprechende Bescheinigung ist durch einen Sachverständigen auszustellen.

Nach den neu diskutierten Überlegungen können dann die Steuerpflichtigen zehn Prozent ihrer Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd absetzen. Diese soll aber nur für den Fall gelten, dass sie ihre Gebäude oder Wohnungen vermieten oder verpachten, sie also Einkünfte erzielen. Alle, die ein Objekt selber nutzen, können ihre Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise gelten machen.

Darüber hinaus soll im Rahmen des Energiekonzeptes auch eine Aufsteckung des CO2- Gebäudesanierungsprogramms vorgesehen werden. Auf jährlich 1,5 Milliarden Euro soll dieses Programm aufgestockt werden. Vorgesehen ist es, dass die Pläne ab 2012 gelten sollen.