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Gepäckversicherung - Lohnt sich der Kauf

Es ist sicher schon vielen passiert – man steht am Fughafen und das Gepäck taucht nicht auf. Oft werden die Koffer noch gefunden und dem Passagier hinterhergeschickt, noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn die Taschen gestohlen wurden oder das Gepäck beim Transport zerstört oder beschädigt wurde. Für solche Fälle gibt es die Gepäckversicherung. Jedoch stellt sich vielen die Frage, ob es sich lohnt, das Geld für eine Gepäckversicherung auszugeben. Welche Gegenstände versichert die Gepäckversicherung? Mit dem Abschluss einer Gepäckversicherung ist das Reisegepäck desjenigen gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung versichert, der die Gepäckversicherung abgeschlossen hat, und das der familienangehörigen Personen oder der Personen, die mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
Gepäckversicherung - Lohnt sich der Kauf
Gepäckversicherung - Lohnt sich der Kauf

Folgende Gegenstände versichert die Gepäckversicherung:

• Ausweispapiere, meist die Kosten für die Wiederbeschaffung der Papiere. • Alle Gegenstände, die für die Reise benötigt werden, auch Gastgeschenke. • Reiseandenken, meist jedoch nur zu einem gewissen Prozentsatz des Schadens. • Schmuck, Pelze, Foto- und Filmapparate, meist zu einem bestimmten Prozentsatz (wenn sie bestimmungsgemäß mitgeführt oder getragen werden). • Privat genutzte Elektrogeräte wie Notebooks, meist zu einem bestimmten Prozentsatz. Die Gepäckversicherung von Sportgeräten wie Fahrräder oder Schlauchboote ist abhängig von der Gepäckversicherung möglich, meist zu einem bestimmten Prozentwert, oder ausgeschlossen. Versichert sind solche Sportgeräte nur wenn sie im abgestellten Zustand, auch nur dann, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind, beschädigt oder zerstört oder gestohlen werden. Wenn beim Gebrauch der Geräte ein Schaden entsteht, leistet die Versicherung nicht. Normalerweise ist die Aufbewahrung des Gepäcks im verschlossenen Hotelzimmer ausreichend, besonders wertvolle Gegenstände wie z.B. Schmuck muss aber im Hotelsafe aufbewahrt werden. Beruflich genutzte Gegenstände wie Notebooks oder Musikinstrumente bei Berufsmusikern sind nicht versichert, auch Bargeld, Urkunden oder Dokumente können nicht versichert werden. Die Versicherungsgesellschaften variieren untereinander bei der Art der versicherten Gegenstände. So ist es bei manchen Gepäckversicherungen ausgeschlossen medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Zahnspangen zu versichern, andere Anbieter schließen medizinische Gegenstände ein, aber meist nur bis zu einem bestimmten Wert. Wer wertvolle Gegenstände auf Reisen mit sich führt, sollte daher unbedingt vorher die Gepäckversicherungen vergleichen.

Leistung der Gepäckversicherung

Im Verlustfall des Gepäcks erstattet die Gepäckversicherung den Zeitwert (nicht den Wert, den der Gegenstand bei Neubeschaffung kostet) der verlorenen oder zerstörten Gegenstände, bzw. den vereinbarten Prozentsatz des Zeitwerts. Aber – wenn die Versicherungsgesellschaft der versicherten Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, leistet sie nicht. Grob fahrlässig handelt zum Beispiel, wer seinen Fotoapparat in einem unverschlossenen Koffer am Flughafen abgibt. Beim Tragen oder Benutzen einer Fotokamera in der Öffentlichkeit muss die Kamera am Körper getragen werden, oder zumindest in Sichtweite liegen. Schon beim Weglegen der Kamera an einen nicht einsehbaren Ort erlischt der Versicherungsschutz. Auch wer vergisst sein Hotelzimmer ordentlich abzuschließen, ist nicht versichert.

Wert der Gepäckversicherung

Versichert ist der Zeitwert der Reisegegenstände zum Reisebeginn. Der Wert des gesamten Reisegepäcks muss bei der Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Gepäckversicherung angegeben werden. Sollte ein zu geringer Wert angegeben werden, ersetzt die Gepäckversicherung den Schaden nur anteilig. Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Schaden unbedingt unverzüglich angezeigt werden. Alle Nachforschungen wie z. B. zu dem verlorenen Gegenstand müssen vom Hotel bescheinigt werden. Belege oder Rechnungen über Reparaturkosten oder Kosten für die Wiederbeschaffung müssen ebenfalls bei der Gepäckversicherung nachgewiesen werden. Um nachweisen zu können, was verloren wurde, ist eine Liste über das gesamte Reisegepäck notwendig. Bei Diebstahl ist eine entsprechende Bescheinigung der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle der Versicherung vorzulegen.

Lohnt sich die Gepäckversicherung?

Gepäckversicherungen sind meist relativ teuer. In der Praxis zeigen sich die meisten Versicherungsgesellschaften im Schadensfall leider nicht sehr kulant. Sehr schnell wird dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit unterstellt, und die Gepäckversicherung zahlt den schaden nicht. Wer eine Gepäckversicherung abschließen möchte, sollte die Leistungen der Versicherer gut vergleichen und überlegen, welche Wertgegenstände er mitnimmt, für die es sich lohnt, die Kosten für eine Gepäckversicherung auszugeben. Denn, so ist es zumindest bei den meisten Urlaubern, die wirklich wichtigen Dinge, wie Bargeld oder wichtige Dokumente, von der Gepäckversicherung sowieso nicht abgedeckt sind. Fotos und Andenken, die einem persönlich wichtig sind, können so oder so nicht ersetzt werden. Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen, die in einem Ferienhaus deponiert sind, sind im Übrigen normalerweise schon durch die Hausratversicherung abgedeckt. Letztendlich muss jeder für sich das Kosten- / Nutzenverhältnis einer Gepäckversicherung abwägen.