Gerichtskostenbeihilfe - Richtig erklärt
Gerichtskostenbeihilfe - Richtig erklärt
GüntherK

Wer kennt nicht den Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei".

Gerichtskostenbeihilfe - Richtig erklärt

Sie müssen einen Prozess führen? Sie brauchen einen Anwalt - können es sich aber nicht leisten? Damit auch Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können, gibt es die Möglichkeit Gerichtskostenbeihilfe - oder richtiger Prozess- kostenhilfe zu erhalten.

Wer bekommt Gerichtskostenbeihilfe?

Theoretisch kann jeder Gerichtskostenbeihilfe in jedem Gerichtsverfahren bekommen. Das befrifft meist den Kläger oder den Beklagten, aber in speziellen Verfahren auch Antragssteller und Antragsgegner oder auch Gläubiger und Schuldner. Auch Ausländer und Staatenlose können Gerichtskostenbeihilfe bekommen. Ebenso können neben natürlichen Personen auch juristische Personen Gerichtskostenbeihilfe erhalten. Damit nun nicht immerzu auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse geführt werden, ist die Gewährung von Gerichtskostenhilfe an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das beabsichtigte Gerichtsverfahren muss für den Antragsteller eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und natürlich darf er selbst persönlich sowie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.

Welche Kosten werden durch die Gerichtskostenbeihilfe abgedeck..

Die Gerichtskostenbeihilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts ab. Verliert man den Prozess, muss man die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten bezahlen. Arbeitsgerichtliche Prozesse (in erster Instanz) bilden aber eine Ausnahme. In Strafverfahren benötigt man keine Gerichtskostenbeihilfe. Muss man sich in diesen Verfehren verteidigen erhält man einen Pflichtverteidiger. Eine Ausnahme gibt es dagegen bei Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, hierfür kann Gerichtskostenbeihilfe gewährt werden.

Wie wird Gerichtskostenbeihilfe beantragt?

Die Gerichtskostenbeihilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Man schreibt einen formlosen Antrag und erklärt darin ausführlich die Streitsache. Alle Beweismittel sollten ebenfalls eingereicht werden. Es ist wichtig dem Gericht schlüssig darzulen, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem ist die Bedürftigkeit darzulegen. Dafür gibt es einen amtlichen Vordruck. Diesen Vordruck erhält man bei den Gerichten oder kann ihn auch im Internet herunterladen. In diesem Vordruck müssen alle Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angegeben werden und entsprechende Belege beigefügt werden. Das Gericht prüft nun vorab, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat und ob die Bedürftigkeit für Gerichtskostenbeihilfe vorliegt. Gerichtskostenbeihilfe gibt es nur für die Zeit nach dem Einreichen des vollständigen Antrages und aller Belege. Deshalb ist es wichtig, vor Eröffnung des Prozesses den Antrag zu stellen. Sind bereits vorher Kosten angefallen, werden diese nicht übernommen.

Wie erfolgt die Bewilligung der Gerichtskostenbeihilfe?

Sie können Gerichtskostenbeihilfe in vollem Umfang oder auch nur zum Teil durch das Gericht bewilligt bekommen. Erhalten Sie die Hilfe in vollem Umfang, werden die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert. Wird der Prozess gewonnen, muss der Gegner die Anwalts- und Prozesskosten tragen. Wenn Sie einen Anwalt damit beauftragt haben die Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, müssen Sie ihn selbst bezahlen. Erhalten Sie aber später die Bewilligung und wird das Gerichtsverfahren auch durchgeführt, gehen diese Gebühren in die späteren Gerichtsgebühren mit ein und sind auch von der Gerichtskostenbeihilfe gedeckt. Sie bekommen diese Kosten also ersetzt.

Was ist noch zu beachten?

Wichtig sind bei der Beantragung der Gerichtskostenbeihilfe vollständige und richtige Angaben. Fehlen einzelne Angaben oder die Belege dazu, kann die Gerichtskostenbeihilfe versagt werden. Sind die Angaben unvollständig oder sogar unrichtig kann es sein. dass die bisher angefallenen Kosten nachgezahlt werden müssen. Geben Sie sogar wissentlich falsche Angaben an kann es sogar zu einer Strafvervolgung kommen. Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens ist es möglich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut zu überprüfen. Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung kann das Gericht die Bewilligung der Gerichtskostenbeihilfe widerrufen oder eine Ratenzahlung anordnen oder abändern. An dieser erneuten Überprüfung muss der Antragssteller mitwirken. Die Überprüfung erfolgt durch einen Rechtspfleger.

Fazit:

Vor einem Prozess das Für und Wider gut abwägen und immer versuchen sich und den Gegner den Gang zum Gericht zu ersparen. Besser ist es immer sich gütlich zu einigen.