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Finanzen & Versicherungen

Gruppenunfallversicherung lohnt sich für den Arbeitgeber und die Mitarbeiter

Alle Beschäftigten und Auszubildenden sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Doch wie sieht es im Ernstfall aus? Bietet diese Sozialversicherung einen ausreichenden Schutz für die Beschäftigten und den Arbeitgeber? Und wie steht es um die Beratung und Installation einer Gruppenunfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur eine Grundversorgung. Sie tritt beispielsweise erst bei einer zwanzigprozentigen Erwerbsminderung in Kraft und übersteigt auch bei einer hohen Erwerbsminderung nicht den Maximalbetrag von zwei Dritteln des Jahreseinkommens des Beschäftigen. Für  umfangreiche Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Berufsalltag oder auch für aufwendige Hilfsmittel ist das in der Regel nicht ausreichend. Das größte Manko der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch die Beschränkung auf die Absicherung von Arbeits- und Arbeitswegunfällen. Der weitaus größere Anteil von Unfällen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, passiert in der Freizeit. Man rechnet hier mit einem Verhältnis von Siebzig zu Dreißig.

Gruppenunfallversicherung lohnt sich für den Arbeitgeber und die Mitarbeiter
Gruppenunfallversicherung lohnt sich für den Arbeitgeber und die Mitarbeiter

Eine zusätzliche betriebliche Versicherung schützt alle Beteiligten

Wer seine Mitarbeiter, sich selbst und sein Unternehmen absichern möchte, der sollte eine zusätzliche betriebliche Unfallversicherung in Betracht ziehen. Sie schließt die Lücke in der gesetzlichen Versorgung. Sie sichert den Arbeitnehmer im Falle eines Unfalles ab und kann je nach gewählten Bedingungen auch den Arbeitgeber vor einem Einnahmeverlust schützen. So können beispielsweise die oft gravierenden Langzeitfolgen des Ausfalls einer Fachkraft minimiert werden. Eine besonders günstige Form dieser Versicherung ist die Gruppenunfallversicherung. Die Tarife werden mit steigender Anzahl versicherter Personen günstiger. Dadurch gestalten sich die Beitragszahlungen sehr moderat. Die Gruppenunfallversicherung bietet ein attraktives Leistungsspektrum und sehr flexible Wahlmöglichkeiten für den Arbeitgeber. Und der größte Vorteil: Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung sichert nicht nur die beruflichen Risiken der Mitarbeiter ab, sondern selbstverständlich auch das Privatleben der Arbeitnehmer.
 

Ein attraktives Leistungsspektrum zu flexiblen Bedingungen

Als Arbeitgeber kann man mit einer Gruppenunfallversicherung alle Mitarbeiter, Auszubildenden und die helfenden Angehörigen absichern. Dabei kann man einzelne Personen und Personengruppen auswählen oder alle Mitarbeiter in der Gesamtheit versichern. Aber nicht nur für Unternehmen ist eine solche Unfallversicherung interessant, auch Behörden und Vereine können sie nutzbringend abschließen. Schließt der Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung ab, dann kann er selbst bestimmen, wer im Schadensfall die Leistung erhält. Sie können direkt an den Arbeitnehmer gezahlt werden oder der Arbeitgeber erhält den Anspruch. Außerdem können bestimmte Leistungen wie eine Hinterbliebenenrente, besondere Rehabilitationsmaßnahmen, ein Krankenhaustagegeld, Umschulungsmaßnahmen oder Rentenzahlungen vereinbart werden. Bei vielen Versicherungsanbietern ist es möglich, zusätzlich zu definieren, welche Personengruppe welches Leistungsspektrum im Versicherungsfall erhält.

Eine soziale Zusatzleistung mit Vorteilen auch für den Arbeitgeber

Eine Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Zusatzleistung, die sich steuerlich durchaus für den Arbeitgeber lohnt. Die Beiträge können als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Bei der Versteuerung unterscheidet man danach, ob der versicherte Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Leistung im Versicherungsfall hat oder nicht. Hat er keinen direkten Anspruch, dann sind die Beiträge steuerfrei. Hat der Mitarbeiter hingegen einen direkten Anspruch und ist der Durchschnittsbeitrag pro Jahr nicht höher als zweiundsechzig Euro, dann werden achtzig Prozent des Beitrages pauschal versteuert und der Rest ist steuerfrei. Bei mehr als zweiundsechzig Euro werden achtzig Prozent des Beitrages nach dem Nettolohn-Verfahren besteuert, der Rest ist auch hier steuerfrei.

Eine Gruppenunfallversicherung ist ein Vorteil für das Unternehmen

Hat ein Unternehmen eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, signalisiert es seinen Mitarbeitern ein modernes Verständnis der Unternehmensführung. Soziale Verantwortung ist ein durchaus wichtiger Faktor, der dazu beiträgt, die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und es zugleich für zukünftige Fachkräfte attraktiv zu machen.