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Lärmbelästigung - was ist zu- und was ist unzumutbar?

Lärmbelästigung ist in der heutigen Zeit ein großes Thema und gerade Mieter sind hier oftmals davon betroffen. Auf der einen Seite als Verursacher, andererseits aber auch als Betroffene. Doch welche Regeln gibt es innerhalb dieses großen Bereichs "Lärmbelästigung"? Worauf ist zu achten, wenn man selbst feiern möchte und wie verhält man sich, wenn man sich durch andere Mieter belästigt fühlt?
Grundsätzlich sollte man erläutern, was Lärmbelästigung überhaupt heißt. Lärmbelästigung wird nicht allein durch die Intensität zu messen sein, denn es gibt auch Geräusche, die vielleicht nicht so laut sind, aber durch ihre Art extrem störend sind. Dies könnten hohe Frequenzen sein, plötzliches Auftreten oder auch die Zeit und die Dauer der Lärmbeeinträchtigung. Die Lautstärke allein ist also nicht der Faktor hierfür. Auch geht es nicht um das subjektive Empfinden eines Mieters, der sich gestört fühlt, vielmehr wird ein annähernd objektiver Maßstab angelegt, was Lärmbelästigung darstellt.
Lärmbelästigung - was ist zu- und was ist unzumutbar?
Lärmbelästigung - was ist zu- und was ist unzumutbar?

Was macht man, wenn man selbst einer Lärmbelästigung ausgesetzt ist?

Wenn die Belästigung durch andere Mieter oder den Eigentümer ausgeht, sollte man natürlich vorrangig ein Gespräch führen, und zwar schnell. Nicht erst, wenn bei einem selbst die Wut bereits kurz vorm Kochen ist, denn dann sind vernünftige Gespräche über Lärmbelästigung sehr schwer, da zu viele Emotionen im Spiel sind. Man kann auch gerne den Mieter, von dessen Wohnung die Lärmbelästigung kommt, in seine eigene Wohnung bitten, damit er sich davon überzeugen kann, wie sich die Geräusche, die er verursacht, gehört werden. Dies ist natürlich nur möglich, wenn es sich um Lärmbelästigung durch Musik, Fernseher, oder auch eine Party handelt. Hat das alles keine Resonanz beim Verursacher der Lärmbelästigung, bleiben dem Mieter einige Möglichkeiten.

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter bei unzumutbarer Lärmbelästigung überhaupt?

Zum einen hat jeder das Recht auf Unterlassung der Lärmbelästigung, das heißt, er kann den Verursacher, der sich nicht einsichtig zeigt, sogar verklagen! Er kann dies aber auch seinem Vermieter überlassen oder übertragen, denn dieser haftet dafür, dass seine vermietete Wohnung ordentlich bewohnbar ist. Und dazu gehört auch eine gewisse Lärmfreiheit! Wenn dies alles nichts bringt oder man diesen Schritt nicht gehen möchte, so kann man den Mietzins mindern. Hierzu gibt es jede Menge gerichtliche Abhandlungen, die es zu beachten gilt. Wichtig ist vor allem, Zeugen zu benennen oder Beweise für die Lärmbelästigung zu haben. Dies könnten andere Mieter sein, aber auch ein Anruf bei der Polizei, die wegen der Lärmbelästigung gerufen wurde, kann als Beweis dienen. Mit einer Mietminderung soll ein gewisser Druck auf den Vermieter aufgebaut werden, damit dieser sich um die Beseitigung der Lärmbelästigung kümmert. Wenn dies alles nichts fruchtet, so sollte man sich den Schritt zur fristlosen Kündigung überlegen, da eine Weiterführung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Beeinträchtigung (Lärmbelästigung) nicht mehr möglich ist. Auch hierzu gibt es zahlreiche gerichtliche Abhandlungen und wer sich nicht sicher ist, ob er eine solche fristlose Kündigung wegen einer Lärmbelästigung durchführen kann, sollte sich beispielsweise beim Mieterschutzbund erkundigen. Letztendlich bleibt sogar die Einleitung eines Verfahrens auf Erstattung eines Schmerzensgeldes wegen Lärmbelästigung, wenn die Auswirkungen des Lärms sich gesundheitlich ausgewirkt haben. Sicherlich ein sehr großer Schritt, den jeder sich überlegen sollte.

Welche Pflichten und Rechte hat jeder Mieter?

Und was kann man sonst tun?

Es gibt verschiedene Bereiche, die auch unterschiedlich zu bewerten sind. Beispielsweise wird bei Kinderlärm ein sehr hoher Toleranzwert angesetzt, da Kinder sich in gewissem Maße frei bewegen sollen. Enger wird es bei Partys und Feiern, denn hier gilt es sehr wohl, Ruhezeiten einzuhalten und alles zu tun, damit keine Belästigung anderer Mieter erfolgt. Auch das eigene Musizieren, oder der Betrieb von Radio und Fernseher muss sich insoweit in Grenzen halten, als dass keine Geräusche in andere Wohnungen dringen. Sicherlich kann das bei hellhörigen Gebäuden ein Problem sein, doch auch hier ist die Lärmbelästigung insoweit zu reduzieren, als dass sie für andere verträglich wird. Auch für Haustiere gibt es sehr starre Regeln, die oftmals von Gerichten sogar bestätigt werden. So darf ein Hund nicht länger als 10 Minuten bellen, ohne dass es nicht als Belästigung empfunden werden kann. Wer sich zum Thema Lärmbelästigung schlau machen möchte, findet hierzu jede Menge Urteile im Internet. Doch vielleicht sollte man sich mit seinen Nachbarn einfach zusammensetzen und Absprachen finden. Auch wenn man keinen Einfluß auf den Nachbarn hat, aber zumindest ein nützlicher Tipp für Eigenheime, ist das Verlegen von gutem, schalldichten Boden. Hochwertige Böden müssen nicht teuer sein, so reicht schon ein besseres Laminat aus. Oder wenn man beispielsweise selbst eine Party plant, einfach einen Zettel an alle anderen Wohnungen heften, mit welchem man um Verständnis bittet und vielleicht auch den Grund für die Party nennt. Es gilt wie überall: Mit einem Gespräch kommt man oftmals weiter als mit Vorwürfen, Anklagen oder sonstigen gerichtlichen Schritten.