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Von der Musterung zur Einstellungsuntersuchung

Musterung - ein Begriff aus der vormaligen Wehrpflicht

Zu den Begriffen von gestern gehört in Deutschland auch die Musterung. Sie diente dazu, die Wehrdiensttauglichkeit von Wehrpflichtigen und freiwilligen Bewerberinnen für die Bundeswehr festzustellen. Die heute für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr erforderliche Untersuchung wird bei beiden Geschlechtern nicht mehr als Musterung, sondern als (medizinische) Eignungsuntersuchung bezeichnet.

Der Zwang zur Musterung
Als in Deutschland noch die Wehrpflicht bestand, mussten sich alle Männer einer Musterung unterziehen. Diese ärztliche Untersuchung trennte die Wehrpflichtigen in tauglich und nicht tauglich für den Wehrdienst ein. Wer nicht wehrtauglich war, musste natürlich weder bei der Bundeswehr dienen noch Zivildienst leisten. Ursprünglich gab es einen Tauglichkeitsgrad T3, welcher zwar grundsätzlich eine Einberufung ermöglichte, aber Einschränkungen hinsichtlich der militärischen Grundausbildung und der späteren Einsatzmöglichkeiten bedeutete. Kurz vor der Abschaffung der Wehrpflicht stellte die Tauglichkeitsstufe T2 das Ergebnis einer Musterung mit einer eingeschränkten Verwendungsfähigkeit dar. Das Musterungsverfahren stand unter Kritik, da seine Ergebnisse teilweise politisch gewollt waren. So führte eine Zahnspange zu T4 (vorübergehend nicht verwendungsfähig, bedeutete faktisch eine Ausmusterung, auch wenn die Vorschriften der Wehrüberwachung wie die Meldung von Umzügen an die Militärbehörde bestehen blieben). Der durchsichtige Grund war, dass Wehrpflichtige keine Eigenanteile bei der Krankenbehandlung zahlen mussten und somit eine kostspielige kieferorthopädische Behandlung hätten einfordern können. Die seit 2004 erfolgende Ausmusterung bei einer Karies-Erkrankung hatte ähnliche Gründe. Auch die Zunahme wehruntauglicher Männer bei einem verringerten Personalbedarf der Bundeswehr lässt sich plausibler mit einer entsprechenden Anweisung an die Musterungsärzte als mit einer allgemeinen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der gemusterten Jugendlichen erklären. Die Wehrpflicht stand bereits vor ihrer Abschaffung auf der Kippe, denn das Bundesverfassungsgericht hatte sie unter den Vorbehalt der Wehrgerechtigkeit gestellt. Diese lag nicht vor, wenn zu viele als uneingeschränkt tauglich gemusterte wehrpflichtige Männer nicht eingezogen worden wären.

Tricks bei der Musterung
Neben unterschiedlichen Möglichkeiten, sich einer Musterung zu entziehen, nutzten viele wehrunwillige Männer die Möglichkeit, ihren Gesundheitszustand als besonders schlecht darzustellen. Hierzu gehörten unterschiedliche Methoden wie der Schlafentzug sowie die Überdosierung mit Kaffee. Die meisten dieser Tricks fielen allerdings auf und führten nicht zum gewünschten Ergebnis. Drogensucht war zwar durchaus ein Grund für eine Ausmusterung, die untersuchenden Ärzte konnten diese jedoch meistens von einer bewussten Haschisch-Aufnahme vor dem Musterungstermin unterscheiden. Heute mogeln Bewerber bei der Tauglichkeitsuntersuchung, um trotz vorhandener Krankheiten als für die Bundeswehr geeignet bewertet zu werden. Auch die dabei verwendeten Tricks sind den untersuchenden Ärztinnen und Ärzten bekannt.

Mancher Mann dachte, schlau wie ein Fuchs zu sein und die Musterungskommission auszutricksen