Nicht jede Versicherung zahlt beim Heizölunfall
Nicht jede Versicherung zahlt beim Heizölunfall
Klaus Ernst

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist erforderlich

Nicht jede Versicherung zahlt beim Heizölunfall

Vorrangig im privaten Bereich hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass überall dort, wo Gebäude und Wohnungen mit Heizöl beheizt werden, die Gefahr durch Ölunfälle vernachlässigt wird. Eine enorme Gefahrenquelle besteht in der Regel bei Verunreinigungen und unkontrolliertem Überlaufen bei der Tankbefüllung. Gerade jetzt in den Sommermonaten werden die Vorräte für den nächsten Winter wieder getankt. Darüber hinaus können sich defekte Zuleitungssysteme, vom Heizöltank zum Brenner, schnell zu einem großen Problem ausweiten. Wenn sich Heizöltanks in Kellerräumen oder im Erdreich befinden kann sich auch eine kleine Undichtigkeit zu einem riesigen Problem entwickeln. Nach und nach versickert eine nicht unerhebliche Menge Heizöl im Erdreich und kann unter Umständen das Grundwasser verseuchen. Die Beseitigung der Folgen verschlingt oft etliche tausend Euro.


Kanalisation und Kläranlage kann betroffen sein

Darüber hinaus besteht die große Gefahr, dass das Öl über die Kanalisation schnell in Kläranlagen und in Flüsse gespült wird. Der Besitzer und Betreiber derartiger Anlagen ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz voll für alle entstandenen Schäden verantwortlich.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel derartige Schäden nicht ab. Nur eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kommt dann für die entstandenen Schäden, die schnell fünfstellige Beträge erreichen können, auf.

Risiko kann abgedeckt werden

Um sich gegen ein derartiges Ereignisse abzusichern ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Sie schützt den Besitzer und Betreiber der Tankanlage vor entstehenden Schadensersatzansprüchen. Versicherungsschutz besteht dann für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Verunreinigung des Gewässers, des Bodens oder des Gebäudes entstanden sind.

Die Beitragshöhe der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach der Größe und nach der Art der Aufstellung des Heizöltanks.