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Ratgeber, Anleitung & Ausbildung

Privatdozenten - universitäre Lehrer ohne angemessene Vergütung

Nicht alle Lehrenden an einer Hochschule verdienen gutes Geld. Manche wie der Privatdozent arbeiten sogar ehrenamtlich. Privatdozenten leisten wertvolle Bildungsarbeit, ohne für ihre Tätigkeit angemessen vergütet zu werden.

Habilitation, Lehrbefähigung, Lehrberechtigung und Lehrverpflichtung
Mit der Habilitation ist in den meisten Bundesländern eine Lehrverpflichtung verbunden. Das heißt, der frisch Habilitierte muss mindestens eine, teilweise auch zwei, Semesterwochenstunden an der Hochschule Vorlesungen oder Seminare halten. Die Lehrbefähigung sagt aus, dass die Habilitation mit dem Recht der eigenständigen Lehre an der Hochschule verbunden ist. Eine zusätzliche Lehrberechtigung müssen Habilitierte nur in den wenigen Bundesländern beantragen, in welchen die Habilitation nicht mit einer Lehrverpflichtung verbunden ist. Des Weiteren ist sie für die Lehre in der Theologie erforderlich, dort erteilten die Kirchen ihr Placet oder Nihil obstat. Falls die kirchliche Lehrberechtigung bei einer bestehenden Lehrverpflichtung verweigert wird, findet die Universität oft eine Lösung, indem der Privatdozent Lehrveranstaltungen im Bereich der Religionswissenschaft übernimmt. Wenn Privatdozenten auf Grund ihrer außeruniversitären Berufstätigkeit ihre Lehrverpflichtung nicht im normalen Semesterbetrieb erfüllen können, genehmigt die Universität die Durchführung der Veranstaltungen als Blockseminar. Die Habilitationsvorschriften der meisten Universitäten kennen auch die Möglichkeit der vorübergehenden Befreiung von der Lehrverpflichtung.

Was heißt Lehrbefähigung?
An Universitäten und Hochschulen unterrichten auch Lehrende ohne Habilitation. Sowohl die Vorbereitung auf eine Habilitation als auch bereits die auf eine Promotion ist oft mit einem Kontingent an zu gebenden Unterrichtsstunden verbunden. Des Weiteren können Hochschulen Lehraufträge an fachlich geeignete Menschen vergeben. Der Unterschied zwischen der Möglichkeit, an einer Universität zu unterrichten und einer Lehrbefähigung besteht darin, dass nur die Lehrbefähigung zum Absolvieren von Hauptseminaren sowie zum Abhalten von Vorlesungen berechtigt, während alle anderen Lehrenden ausschließlich Proseminare und Übungen abhalten. Des Weiteren ist die Lehrbefähigung Voraussetzung für die Abnahme von Prüfungen.

Vergütungsmöglichkeiten für Privatdozenten
Privatdozenten werden für die Erfüllung ihrer aus der Habilitation resultierenden Lehrverpflichtung grundsätzlich nicht entlohnt. Viele Universitäten bieten ihnen dennoch die Möglichkeit, an der Hochschule Geld zu verdienen. Die bevorzugte Variante ist die Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Forschungsaufgaben. Bei dieser Konstruktion erhält der Privatdozent eine Vergütung für seine Forschungstätigkeit und für eventuell mit dieser verbundene zusätzliche Lehraufträge, während die aus der Habilitation erwachsene Lehrverpflichtung weiterhin unentgeltlich erfolgt. Eine ähnliche, allerdings mit geringeren Bezügen und einer unsicheren Stellung verbundene, Lösung bietet die Vergabe zusätzlicher Lehraufträge an Privatdozenten. In diesem Fall erfolgt die Erfüllung der durch die Habilitation erworbenen Lehrverpflichtung ohne Vergütung, während die zusätzlich übernommenen Lehrveranstaltungen vergütet werden. Privatdozenten können sich selbstverständlich auf ausgeschriebene Professorenstellen bewerben, ihre Chancen auf eine Festanstellung an der Universität steigen mit dem Nachweis interessanter Lehrveranstaltungen ebenso wie durch wissenschaftliche Veröffentlichungen.