Private Krankenversicherung für Studenten
Private Krankenversicherung für Studenten
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Private Krankenversicherung für Studenten

Die Lebensplanung eines jeden Menschen erfordert immer wieder grundsätzliche Entscheidungen, die entscheidende Vor- oder Nachteile mit sich bringen können. Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene ihr Studium beginnen, haben sie die freie Wahl, ob sie die gesetzliche oder die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten. Allerdings können sie in der privaten Versicherung deutliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Variante genießen, deshalb muss die Entscheidung gründlich überdacht werden und die Interessierten sollten im Vorfeld alle Angebote der Versicherungsgesellschaften gründlich prüfen sowie untereinander vergleichen.

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung für Studenten?

Entscheiden sich die Studenten für die private Krankenversicherung, so können sie mit entscheidenden Vergünstigungen gegenüber anderen registrierten Mitgliedern rechnen, die außerdem mit einer geringeren zeitlichen Begrenzung verbunden sind als dies in der gesetzlichen Versicherung festgelegt ist. Dieser Vorteil richtet sich generell nach der Anzahl der belegten sowie benötigten Semester und wird bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres gewährt. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Studenten lediglich in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Beitragsrückerstattung, während dies in der privaten Versicherung deutlich häufiger geschieht. Es muss dafür lediglich die Voraussetzung erfüllt sein, dass während des letzten Kalenderjahres keinerlei Kosten angefallen sind, die von der Krankenversicherung übernommen werden mussten. Allerdings bietet die Wahl der privaten Krankenversicherung den Studenten noch diverse weitere Vorteile, denn sie können den behandelnden Arzt frei wählen, die üblicherweise zu zahlende Praxisgebühr entfällt komplett und Kosten für Medikamente sowie sonstige Hilfsmittel müssen nicht selbst getragen werden. Selbst Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatzkosten und notwendige Sehhilfen sowie die Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden zum größten Teil durch die private Krankenversicherung übernommen.

Was ist bei der Wahl der Versicherung zu beachten?

Sind die Studenten bei ihrer Einschreibung an der Universität oder Hochschule bereits durch ihre Eltern mitversichert, so können sie die bestehende Mitgliedschaft beibehalten, das gilt sowohl für die private als auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Um dies zu gewährleisten, muss zu Beginn oder spätestens während der ersten drei Monate des Studiums eine Bescheinigung zur Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden. Sollten die Studenten in der gesetzlichen Versicherung familienversichert sein und ihre Wahl fällt nun auf die private Krankenversicherung, so ist ein Wechsel problemlos möglich. Eine bereits bestehende private Versicherung kann allerdings ebenso beibehalten werden, auch wenn das möglicherweise einen höheren Beitrag nach sich zieht, denn die nutzbaren Vorteile sprechen eindeutig für sich.