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Selbst die Rückzahlfähigkeit prüfen

Ratenzahlungen - bequem, aber mitunter der erste Schritt in die Verschuldung

Ratenzahlungen sind bequem und häufig zinsfrei möglich. Zugleich gelten sie als eine der häufigsten Ursachen für den Beginn einer Überschuldung privater Haushalte. ¿Woran liegt das?

Unterscheidung zwischen Ratenzahlung und Ratenkrediten
Bei Ratenkrediten schließen Verbraucher einen Kreditvertrag mit einem Geldinstitut ab, das kann auch über die Vermittlung eines Händlers geschehen. Eine Ratenzahlung hingegen vereinbaren sie direkt mit einem Versandhändler oder immer häufiger auch mit einem stationären Geschäft. Sie haben somit für den Kauf und die Finanzierung einen einzigen Vertragspartner. Bei einer über den Händler vermittelten Kreditaufnahme haben sie zwar einen einzigen Ansprechpartner für den Abschluss des Kaufvertrages und des Kreditvertrages, aber zwei verschiedene Vertragspartner – auch wenn wie beim Autokauf der Kaufvertrag und der Kreditvertrag aneinander gekoppelt sind.

Die eingeschränkte Bonitätsprüfung der Ratenzahlung
Wer einen Kredit aufnimmt, unterwirft sich einer gründlichen Bonitätsprüfung seitens der Bank. Diese vergleicht das Einkommen mit den monatlich aufzubringenden Kreditraten und prüft im Rahmen ihrer Haushaltsrechnung, ob der Kreditnehmer das Darlehen pünktlich tilgen kann. Bei einer Ratenkreditvermittlung über einen Händler entfällt mitunter dieser Schritt bis zu einem bestimmten Betrag, wenn dieser gegenüber der Bank für Ausfälle haftet; häufiger ist jedoch der bloße Verzicht auf die Vorlage eines Einkommensnachweises, während die Angaben zum Einkommen im Kreditantrag anzugeben sind. Wenn der Käufer eine Ratenzahlung beim Händler vereinbart, fällt die Haushaltsrechnung fast immer aus, denn nur wenige Versandhändler und Geschäfte verlangen Angaben zum Einkommen. Auch die dem Händler zur Verfügung stehende Schufa-Auskunft enthält weniger Daten als die vergleichbare Bonitätsauskunft einer Bank. Während jene neben eventuellen Negativmerkmalen und dem Score-Wert auch über aktuell bestehende Kreditverbindlichkeiten informiert wird, erfahren Handelsunternehmen genau diese nicht. Somit hat der Versandhändler bei der Vereinbarung der Ratenzahlung keinen Überblick darüber, ob sein Kunde möglicherweise bereits umfangreiche Kredite zu bedienen hat. Diese fehlende Information führt dazu, dass Verbraucher leicht mehr Ratenzahlungsverpflichtungen als von ihnen bedienbar eingehen und sich somit verschulden. Vermeiden lässt sich der Verschuldungseffekt, indem Verbraucher selbst darauf achten, dass sie die Anzahl der zu bedienenden Ratenzahlungen beschränken.

Ratenzahlungen sind sinnvoll
Für Verbraucher sind Ratenzahlungen sinnvoll, wenn sie langlebige und dringend benötigte Waren anschaffen, welchjene sie nicht ohne Kreditaufnahme sofort bezahlen können. Einige Versandhändler gewähren eine Ratenzahlungsvereinbarung nur bei Bestandskunden, so dass sich die vorherige Bestellung einer Ware mit geringem Kaufpreis empfiehlt. Bei seit längerem bestehenden Kundenbeziehungen prüfen sie die Kreditwürdigkeit häufig anhand der internen Bonität, welchjene sich aus der Pünktlichkeit der bisherigen Zahlungsvorgänge ergibt. Dabei verzichten sie oft zugleich auf die Schufa-Anfrage, da sich die interne Bonität im Gegensatz zu einer Schufa-Auskunft bereits durch geringfügige Zahlungsverspätungen verschlechtert und sie über weitere vom Besteller aufgenommene Darlehen seitens der Schutzgemeinschaft ohnehin nicht informiert werden. Falls Versandhändler bereits bei Erstbestellungen Ratenzahlungen akzeptieren oder der Kunde seit längerer Zeit nichts bestellt hat, nutzen einige Händler die Anforderung einer Anzahlung als zusätzliches Mittel der Bonitätsprüfung. Der Grundgedanke lautet, dass ein die Anzahlung leisten könnender Kunde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die künftigen Raten rechtzeitig zu zahlen in der Lage ist. Falls der Besteller die geforderte Anzahlung nicht leisten kann oder will, lässt sich die Bestellung selbstverständlich leicht stornieren.

Die nachträgliche Vereinbarung einer Ratenzahlung
Wenn Verbraucher bei ihrer Bestellung eine Ratenzahlung als Zahlungswunsch angeben, kommt der Kaufvertrag nur bei der Zustimmung zu dieser oder eventuell nach einer Änderung der gewünschten Ratenzahlung durch die Anforderung und Bezahlung einer Ratenzahlung zustande. Sollte der Händler einem konkreten Besteller die Ratenzahlung verweigern, teilt er diesem das mit und gibt ihm die Möglichkeit, die Ware auch unter der Maßgabe der sofortigen Bezahlung zu bestellen, was der Kunde selbstverständlich ablehnen kann. Bei einer nachträglichen Ratenzahlung prüft der Händler die Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht oder nur in dem für die Lieferung auf Rechnung zur Zahlung nach vierzehn Tagen erforderlichen Umfang. Eine nachträgliche Genehmigung einer Ratenzahlung ist zwar möglich, verlassen kann sich der Kunde darauf jedoch nicht. Somit ist eine Zahlung auf Raten immer mit der Bestellung zu beantragen. Eine Ausnahme besteht bei Zahnersatz, falls der Dentist über eine zahnärztliche Abrechnungsstelle den Eigenanteil berechnet. Diese Abrechnungsstellen vereinbaren Ratenzahlungen grundsätzlich erst nach der Rechnungserstellung, gewähren im Gegenzug aber auch ohne Weiteres eine Begleichung der Rechnung mit sechs Raten. Beim Energieunternehmen lässt sich die Ratenzahlung, sofern sie für die Jahresrechnung oder eine Schlussrechnung erforderlich wird, ebenfalls erst nach dem Rechnungserhalt stellen. Ihre Genehmigung erfolgt bei den meisten Energieversorgern, wenn der Kunde die Abschläge überwiegend pünktlich gezahlt hatte.