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Kündigung des Stromlieferanten - worauf kommt es an

Richtige Kündigung des Stromlieferanten

Stromanbieter wechseln ist ein Kinderspiel. In diesem Artikel habe ich das beschrieben.

Ein ganz anderes Problem kann auftreten, wenn man die Wohnung wechselt, also auszieht. Natürlich geht die Kündigung schriftlich an den bisherigen Stromanbieter unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Das sind alles normale Abläufe, die jeder versteht und wobei man nichts falsch machen kann.

Wirklich nicht? Sollten Sie aus einer Wohnung ausziehen, dann müssen Sie das in der Kündigung auch benennen. Vertragsbeendigung wegen Auszug. Das muss drinstehen!

Wenn das fehlt und die Kündigung nur den lapidaren Text enthält, dass man zum Ende der Kündigungsfrist den Vertrag kündigt, dann wird das als Kündigung wegen Lieferantenwechsel verstanden. Automatisch begrüßt Sie dann der ortsansässige Stromversorger als neuen Kunden im Grundversorgungstarif !

Da laufen dann plötzlich Zahlungen auf für Strom, den Sie gar nicht verbraucht haben. Abschlagszahlungen für das laufende Jahr werden mitgeteilt, ein Lastschriftmandat wird angefragt.

Am Ende müssen Sie nachweisen, dass Sie wirklich ausgezogen sind und die Zählstelle an die Hausverwaltung übergegangen ist. Das kann sich schwierig gestalten, zumindest ist es zusätzlicher bürokratischer Aufwand, den man sich hätte sparen können. Und mit Hausverwaltungen Probleme zu klären kann sich als sehr schwierig und zäh erweisen. Erfahrungen haben die meisten sicher schon mal gemacht.

Deshalb, liebe Wohnungswechsler, achtet auf die richtige Formulierung bei der Kündigung des Stromliefervertrages. Dann ist es wirklich ganz einfach