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Schimmelpilze in Gebäuden entfernen

Schimmel Gutachten

In den letzten 10 Jahren ist eine starke Zunahme von Schadensfällen aufgrund von Schimmelpilzbefall in Innenräumen zu verzeichnen. Solche Schäden sind einerseits ärgerlich und verursachen Sanierungskosten und rufen darüber hinaus gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Infekte, Allergien und Atemwegserkrankungen hervor. Um die Ursachen für die Schimmelbildung zu erkennen, ist es in vielen Fällen empfehlenswert, die Hilfe eines Gutachters für Schimmelpilze und Schadstoffe in Anspruch zu nehmen.

Etwa 100 verschiedene Arten von Schimmelpilzen gibt es in Innenräumen. Sie entstehen, wenn sich zu viel Feuchtigkeit aus der Luft an den Wänden absetzt oder wenn Wasser von außen eindringt. Außerdem bilden sich Schimmelpilze oft, wenn Schäden an Leitungen eine Zeit lang unbemerkt bleiben oder nicht ordentlich behoben wurden. Auch bei Neubauten oder bei Renovierungsarbeiten ist die Entstehung von Schimmelpilzen möglich, wenn zu früh mit dem Innenausbau begonnen wird, also wenn Mörtel, Estrich und Putz noch nicht ausreichend ausgetrocknet sind. In allen genannten Fällen ist die Entstehung von Schimmel sehr wahrscheinlich, sofern die Feuchtigkeit zu lange im Material bleibt. Die Schimmelpilze mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu beseitigen, ist keine Lösung, weil die eigentliche Ursache des Befalls, die Feuchtigkeit, weiterhin bestehen bleibt.

Die Grundlage für eine wirkungsvolle Beseitigung des Schimmelbefalls und eine fachgerechte Beseitigung der Schäden ist eine kompetente Untersuchung der Ursachen und des Befallsumfangs. Eine Analyse nach offiziellen Richtlinien (z.B. Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes) durch einen Sachverständigen für Schimmelpilze und Schadstoffe ist der beste Weg, den Gründen auf die Spur zu kommen. Der Schimmelpilzsachverständige fixiert die Ergebnisse seiner Messungen in einem Schimmelpilzgutachten für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen und Privatleute. Das so erstellte Gutachten enthält zudem Empfehlungen für die Sanierung. Besonders im Fall von Mietwohnungen sowie bei Neubauten und beim Immobilienkauf ist ein solches Gutachten wichtig, denn dadurch wird eindeutig geklärt, ob ein baulicher Mangel oder ein Fehlverhalten des Mieters die Ursache für die Schimmelbildung ist. Wenn das Gericht beauftragt, muss der Gutachter ein Schimmel- und Schadstoff-Sachverständiger der IHK sein, der öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Wenn ein Sachverständiger Schimmel erkennt, sollten schnell Maßnahmen zur Beseitigung umgesetzt werden. Der Schimmelpilz-Gutachter sollte die einzelnen Schritte der Sanierung überwachen. Wenn die befallene Fläche groß ist, sollte man eine Sanierungsfirma mit den Arbeiten betrauen. Bei der Sanierung ist darauf zu achten, dass die betroffenen Räume staubdicht versiegelt werden, damit sich die Sporen der Schimmelpilze nicht weiter im Gebäude ausbreiten. Erst dann kann mit der Entfernung der Schimmelpilze begonnen werden. Einige der befallenen Materialien müssen dabei grundsätzlich durch neue ersetzt werden, beispielsweise poröse Stoffe wie Putz und Gipsplatten. Befallene offenporige Materialien, wie Polstermöbel und Matratzen, sind ebenfalls zu entsorgen. Holzkonstruktionen wie tragende Balken, Dachstühle usw. werden mechanisch bearbeitet und gereinigt, wenn nur die Oberfläche befallen ist. Bei massivem Befall ist jedoch auch bei Holz die Demontage von Teilen oder der gesamten Konstruktion erforderlich. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig feingereinigt. Anschließend prüft der Schimmelgutachter mit erneuten Messungen den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schimmel beseitigt ist und keine Gesundheitsbeeinträchtigung mehr vorliegt. Wenn dies erfolgt ist, kann der abgeschottete Bereich freigelegt werden.