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Erziehung & Kinder

Schlechte Karten für Geringverdiener beim neuen Elterngeld

Elterngeld, eine finanzielle Hilfe vom Staat für das erste Lebensjahr eines Neugeborenen, berechnet sich nach dem Durchschnittseinkommen der Zeit vor der Geburt. Dabei wird der Zeitraum der letzten 12 Monate zur Berechnung herbeigezogen. In der Regel werden 67 % des Nettoeinkommens gezahlt. Doch auch wer vorab nicht berufstätig war, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Der Höchstbetrag vom Elterngeld beträgt derzeit 1755 Euro. Diese finanzielle Unterstützung wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monate gewährt. Wenn auch der Partner Elternzeit beantragt, verlängert sich der Bezug um zwei Monate auf insgesamt 14 Monate Elterngeld. Als Nettoeinkommen beziehungsweise als Erwerb werden hierbei jedoch keine Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld oder BAföG. Bei Einkünften unter 1000 Euro gilt man als Geringverdiener. Dann wird ein Bonus gewährleistet, wobei der Prozentsatz des Bezugs stufenweise bis auf 97 % des Nettoeinkommens steigen kann. Dies gilt auch bei Minijobbern. Trotzdem stehen Geringverdiener schlechter da. Seit dem Elterngeld, das 2006 das Erziehungsgeld abgelöst hat, wird nur noch ein Mindestsatz von 300 Euro für 12 Monate gezahlt. Vorher hat man zwei Jahre lang 300 Euro bekommen. Viele Elternteile arbeiten vor der Geburt etwas mehr oder wechseln die Steuerklasse, sodass sie mehr Elterngeld bekommen. Nicht immer wird Letzteres jedoch anerkannt und sollte daher vorab gut überlegt sein. Für Freiberufler sowie Selbstständige gilt, dass das Einkommen mit einem Steuerbescheid nachgewiesen werden muss. Dabei errechnet sich das Einkommen durch den Gewinn minus Steuern. Während der Elternzeit ist es möglich einen Minijob oder auch Teilzeit zu arbeiten, vorausgesetzt 30 Stunden Arbeit pro Woche werden nicht überschritten. Das erarbeitete Geld wird jedoch auch auf das Elterngeld angerechnet. Weitere Informationen und genauere Auskünfte kann die Elterngeldstelle geben.