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Erziehung & Kinder

Stipendien im Studium: Politische Stiftungen (Teil 1)

Es gibt in Deutschland sieben politische Stiftungen, die Studierende fördern: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung. Neben einer ideellen Förderung werden Stipendien vergeben.
Informationen über die Stiftungen und deren Fördermöglichkeiten finden Sie in der nachfolgenden dreiteiligen Übersicht.

Teil 1 der Übersicht informiert über die Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung und über die Hans-Böckler-Stiftung.
 

Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Die Friedrich-Ebert-Stiftung wurde 1925 vom sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründet. Eines der Ziele der Stiftung ist die Förderung begabter Menschen, unabhängig von deren Herkunft. Zurzeit erhält die Stiftung pro Jahr über 2.000 Bewerbungen und vergibt rund 500 Stipendien.

Die FES bietet verschiedene Stipendienmöglichkeiten an:

  1. Stipendium auf Probe
  2. Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer
  3. Graduiertenförderung für Deutsche und Bildungsinländer
  4. Grundförderung für Ausländer
  5. Graduiertenförderung für Ausländer

Gesucht werden grundsätzlich Studenten, die sich gesellschaftlich engagieren, gute universitäre Leistungen erbringen und die sich mit den Grundsätzen der Stiftung identifizieren können. Allerdings fördert die FES keine kompletten Studiengänge im Ausland, und auch Zweitstudien oder Abschlussphasen werden durch sie nicht gefördert.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Zunächst gilt es, online das Bewerbungs-Formular auszufüllen. Sind die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllt, werden die Unterlagen nachgefordert: Nachweise über das persönliche und gesellschaftspolitische Engagement, Gutachten, etc. Kommt man weiterhin für ein Stipendium in Betracht, lädt die FES zu einem Vorstellungsgespräch ein. Der letzte Schritt ist die Entscheidung der Auswahlkommission, die mehrmals im Jahr tagt.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF)

Die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung vergibt seit 1973 Stipendien an begabte deutsche und ausländische Studierende. Zurzeit werden über 800 Stipendiaten von der Stiftung gefördert. Sie vergibt Stipendien and Studierende und Promovierende in Form von:

  1. Probestipendien
  2. Studienstipendien
  3. Graduiertenstipendien

Darüber hinaus fördert die Stiftung mit folgenden Stipendien:

  • Ignatz-Bubis-Stipendium
  • Karl-Hermann-Flach-Stipendium
  • Walther-Rathenau-Kolleg

Die Berechnung der Stipendien ist individuell. Ausländische Studierende und alle Promovierende erhalten darüber hinaus das Stipendium unabhängigen von dem Einkommen ihrer Eltern.


Die Stiftung erwartet von den potenziellen Stipendiaten politisches Interesse sowie ein „liberales und gesellschaftspolitisches Engagement“. Zudem wird die aktive Teilnahme an Aktivitäten der Stiftung erwartet, ebenso wie der regelmäßige Kontakt zu den Vertrauensdozenten und sehr gute universitäre Leistungen.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, allerdings finden die Auswahlsitzungen nur zweimal im Jahr statt: Februar/März und August. Im ersten Schritt müssen jedoch der Bewerbungsbogen, die Gutachten, Lebenslauf und bei Promovenden das Exposee eingereicht werden. Die Stiftung trifft dann eine Vorauswahl und lädt zur Auswahlsitzung mit Einzelgesprächen ein. Im Anschluss daran werden Zu- oder Absagen verschickt.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Hans-Böckler-Stiftung (HBS)

Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Förderwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie unterstützt zurzeit über 2.200 Abiturienten und Studierende aus bildungsschwachen Schichten. Die Stiftung fördert Studierende mit einem gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement, Studierende auf dem Zweiten Bildungsweg sowie Promovierende.
Es werden drei Bewerbungsverfahren angeboten:

  • Gewerkschaftliches Verfahren: Der potenzielle Stipendiat ist Mitglied einer Gewerkschaft und reicht seine Bewerbung über die Mitgliedsgewerkschaft ein.

Fristen: 30. September (Sommersemester) & 28. Februar (Wintersemester)

  • Ergänzendes Auswahlverfahren: Der potenzielle Stipendiat ist gesellschaftspolitisch engagiert und kann sich mit den Grundsätzen der Gewerkschaft identifizieren. Er kann die Bewerbung über die Stipendiatengruppe am Hochschulort oder über einen Vertrauensdozenten der Stiftung einreichen.

Fristen: 01. Februar (Wintersemester) & 01. September (Sommersemester)

  • Promotionsförderung: Die Bewerbungen können über die Gewerkschaften oder direkt bei der Stiftung eingereicht werden.

Fristen 2011: 16.05.11 & 08.08.11

Weitere Informationen finden Sie hier.


 

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