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Wie viel Taschengeld in welchem Alter

Taschengeld

Wie viel Taschengeld in welchem Alter, benötigen Kinder wirklich und was sollen oder dürfen sie damit anstellen? Dürfen sich die Kinder alles dafür kaufen, es sogar spenden oder sollten die Eltern dennoch ein Wörtchen mitreden? Generell ist es natürlich ratsam, dem Kind als Berater zur Seite zu stehen, aber grundsätzlich sollte das Kind die Entscheidung alleine treffen dürfen. Wie viel Taschengeld in welchem Alter ein Kind braucht, hängt davon ab, in wieweit das Kind bereits in der Lage ist, den Umgang mit Geld erlernen zu können. Kleinkindern unter sechs Jahren hin und wieder etwas Kleingeld zuzustecken, damit es sich (bevorzugt an den Kassen) etwas Süßen kaufen kann, ist nicht verkehrt. Rein rechtlich sollten die Eltern aber wissen, dass ein Kind in diesem Alter zwar schon rechtsfähig ist, aber bis zum Alter von sieben noch nicht geschäftsfähig. Wie viel Taschengeld in welchem Alter der Knirps nun braucht, sollten die Eltern entscheiden. Manche Kinder bekommen bis zur Pubertät keine regelmäßige Zuwendung, sondern gelegentlich etwas zugesteckt. Andere Kinder interessieren sich auch gar nicht wie viel Taschengeld in welchem Alter sie überhaupt beanspruchen dürfen. Es gibt allerdings einige Richtlinien wie viel Taschengeld in welchem Alter gezahlt werden sollte, damit die Kinder später mit ihren Finanzen gut haushalten können. Wie viel Taschengeld in welchem Alter letztendlich bezahlt wird, liegt im Ermessen der Eltern und deren Möglichkeit.

Taschengeld
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Wie viel Taschengeld in welchem Alter

Gibt es ein Gesetz?

Im Grundsatz dient das Taschengeld dem eigenständigen Erlernen im Umgang mit den Finanzen. Ein Siebenjähriger empfindet ein Taschengeld von 2,00 Euro im Monat als viel, weil sein geistiger Horizont im Bezug auf die Ware eingegrenzt ist. Für 2 Euro bekommt der Kleine ganz schön viel Naschwerk beim Bäcker oder im Kiosk. Wie viel Taschengeld in welchem Alter gezahlt werden soll steht in keinem Gesetz geschrieben, allerdings gibt es den §10 des BGB, auch Taschengeldparagraph genannt. Dieses Zitat aus dem BGB - §10, sollte man sich merken: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Einfacher formuliert, gibt ein Erwachsener dem Kind Geld, um sich etwas damit zu kaufen, ist der Vertrag rechtskräftig. Dies gilt im Übrigen auch für Warentausch von Sachwerten. Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren gelten als eingeschränkt geschäftsfähig. Verträge die unter sieben Jahren, wie beispielsweise der Bonbonkauf beim Bäcker, geschlossen werden, sind nicht rechtskräftig, es sei denn die Eltern stehen daneben und stimmten dem zu. Kauft ein Kinde eigenmächtig, kann dieser Vertrag rückgängig gemacht werden und zwar ohne Schadensersatzleistungen, denn der Verkäufer kennt dieses Gesetz und hat darauf zu achten, dass er an Kinder unter sieben Jahre nichts verkaufen sollte.

Wie viel Taschengeld in welchem Alter

Was zahlen Eltern wirklich

Wie viel Taschengeld in welchem Alter bezahlt werden soll, entscheidet jeder für sich. Eine Durchschnittsregelung besagt, dass Kinder ab einem Alter von sieben bis acht Jahren eine Zuwendung von 2.00 – 3,00 Euro erhalten sollten. Das Geld wird bar ausgezahlt und das Kind kann es sparen oder eben ausgeben. Ziel dieser Zuwendung ist dem Kind den Umgang mit dem Geld nahe zu bringen. „Du hast nur soviel zur Verfügung, also überlege gut, was du damit kaufen willst, oder ob du es sparen möchtest, um später etwas Teureres dafür zu kaufen.“ Manchmal, besonders bei kleineren Kindern, ist es sinnvoll die Zahlungen auf wöchentlich aufzuteilen, denn ein Monat ist für unsere Knirpse ein recht langer Zeitraum. Bis zum Ende der Grundschule sollte das monatliche Taschengeld die 5,00 Euro Grenze nicht überschreiten. Bei zuviel Geld verliert das Kind zu leicht den Überblick und vor allem die Wertschätzung. Über den Daumen gepeilt, wie viel Taschengeld in welchem Alter man zuspricht, kann man sagen, je älter und mobiler das Kind, um so mehr Taschengeld darf man geben. Hinzu kommen dann noch die einzelnen Hobbys, hat ein Kind ein Haustier, Meerschweinchen oder Hamster, hat es auch die Verantwortung. So kann es ratsam sein das Taschengeld zu erhöhen, damit das Kind die Möglichkeit hat sein Tier selbst zu versorgen. Später, wenn eventuell ein Mofa dazu kommt, ist es unumgänglich das Taschengeld auf die Bedürfnisse des Jugendlichen umzustellen, da er sonst permanent auf der Matte steht und nach Benzingeld verlangt. Bekommt er 50,00 Euro im Monat, so muss er sich die Fahrten und Kosten selbst einteilen – auch ein Weg in die Selbständigkeit. Was ein Kind oder Jugendlicher kosten, wenn er Abitur macht oder gar studiert, ist dann wiederum ein anderes Rechenexempel und fällt kaum noch unter die Rubrik „Taschengeld“ und wie viel Taschengeld in welchem Alter ich zahlen muss, denn dann heißt es entweder etwas gespart zu haben, reiche Eltern zu haben oder eben Nebenjobs annehmen und selbst Geld verdienen.

Wie viel Taschengeld in welchem Alter

Jugendämter helfen

Wer unsicher ist, wie viel Taschengeld in welchem Alter er geben soll, kann bei den lokalen Jugendämtern nachfragen, dort wird oft eine Liste angeboten, die Richtwerte aufzeigt. Eine Pauschalregelung für ganz Deutschland wird es nicht geben, da die Verdienste und Kosten in den einzelnen Bundesländern und Regionen unterschiedlich sind. Kurze Zusammenfassung:

  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter- unterliegt keiner Gesetzesform
  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter – hängt vom Alter des Kindes ab
  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter – hängt vom Einkommen der Familie ab
  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter – hängt vom Hobby des Kindes ab
  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter – hängt von den Hilfstätigkeiten ab, die ein Kind erbringen kann (Haushalthelfen etc. )
  • Wie viel Taschengeld in welchem Alter – liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten