Unterhaltsberechnung Kind - Kostenlos online rechnen
Unterhaltsberechnung Kind - Kostenlos online rechnen
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Warum ist eine Unterhaltsberechnung notwendig?

Unterhaltsberechnung Kind - Kostenlos online rechnen

Als Eltern ist man seinen Kinder zum Unterhalt verpflichtet. Im Normalfall ist jedoch eine Unterhaltsberechnung nicht notwendig, da dann beide Elternteile zusammen mit dem Kind oder ggf. auch mit den Kindern leben. In diesem Falle zahlt man die Kosten die anfallen und versucht auf der einen Seite gemeinsam zu sparen, aber auf der anderen Seite das Geld auch zu nehmen um sich gemeinsame große Wünsche zu erfüllen. Wie auch immer, stellt sich hier dann nicht die Frage der Unterhaltsberechnung. Die Unterhaltsberechnung spielt nur dann eine Rolle, wenn es zu Konflikten in der Familie kommt. Dann werden die Eltern getrennte Wege gehen wollen. Natürlich möchte man dann nicht mehr für seine "alte" Familie Geld bezahlen. In Deutschland gibt es jedoch gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, dass man seinen Kinder gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dann muss also eine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden. Selbst dann, wenn die Eltern dies nicht wollen, kommen sie um die Unterhaltsberechnung nicht herum, denn der Gesetzgeber hat sich zum Schutze der Kinder für diese Variante entschieden und wird sie auch durchsetzen. Dafür ist auch das Jugendamt zuständig, was die Unterhaltsberechnung beobachtet und einschreitet, wenn es Probleme bei der Unterhaltsberechnung geben sollte oder es zu Regelungen kommt, die nicht zum Wohle des Kindes ausfallen können.
 

Was muss bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?

Eine Unterhaltsberechnung ist nicht ganz einfach. Eine entscheidende Rolle spielt es vorallem auch, wie viel Geld die Eltern verdienen. Denn nur das kann zur Grundlage der Unterhaltsberechnung genommen werden, alles andere ist unrealistisch. Bei der Unterhaltsberechnung muss man auch auf die Wünsche und die Bedürfnisse des Kindes achten. Als Orientierung nimmt man hier vorallem das Alter der Kinder und die Anzahl der Kinder, für die der Unterhalt bezahlt werden muss. Je mehr Kinder es sind, die versorgt werden müssen, desto geringer wird auch der Unterhalt ausfallen, den eines der Kinder erhalten kann, denn natürlich ist auch das Einkommen der Eltern begrenzt und kann nicht vollkommen aufgebraucht werden. Wichtig ist auch, bei welchem der beiden Elternteile das Kind wohnt, denn bei der Unterhaltsberechnung kann auch ein Wohnwert angerechnet werden. Zudem muss man berücksichtigen, ob beide Eltern Geld verdienen, oder aber, ob nur einer der beiden Elternteile einen Beruf ausübt und der andere sich eher auf den Haushalt und die Pflege und die Erziehung der Kinder konzentriert hat. Man kann eine Unterhaltsberechnung also nicht schnell vornehmen, sondern muss an all diese Kritieren denken, bevor man über Zahlen sprechen kann. Außerdem müssen die Ausgaben der Eltern, die nicht zu vermeiden sind, in Abzug gebracht werden, denn diese stehen eben nicht für die Kinder zur Verfügung, sondern müssen bereits vorher ausgegeben werden. Dabei handelt es sich oft auch um Pflichtzahlungen, die man nicht vermeiden kann, wie zum Beispiel die Versicherungen, die man heute unbedingt haben sollte.
 

Die Unterhaltsberechnung - online möglich

Wenn man sich dafür entscheiden sollte, die Unterhaltsberechnung ohne einen Anwalt oder einen Richter vornehmen lassen zu wollen, so ist dies eine Entscheidung die gelobt werden sollte, denn dies ist im Interesse des Kindes, welches gepflegt und daher auch im Mittelpunkt der Überlegungen stehen sollte. So kann man gemeinsam kostenlos online eine Berechnung durchführen lassen. Hier muss man alle oben genannten Posten in Abzug bringen. Am Ende wird der Rechner dann eine Zahl nennen, die als Unterhalt gezahlt werden sollte. Es handelt sich dabei um eine Orientierung, sodass man gerne auch noch etwas aufrunden kann. Diese Zahl kann jedoch nicht unterschritten werden, denn dabei handelt es sich um das absolute Minimum, welches man unbedingt aufbringen muss. So kann man gemeinsam über die Zahl sprechen und wenn alle einverstanden sind, Monat für Monat, diesen gemeinsam vereinbarten Betrag zahlen