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Vollmachtmuster

Jeder Mensch fertigt in seinem Leben verschiedene Vollmachten aus. Meist bevollmächtigt er einen Dritten Postsendungen für ihn abzuholen, sein Fahrzeug zu benutzen oder Geld von seinem Konto abzuheben. Bei jeder Vollmacht hat der Aussteller darauf zu achten, dass der Bevollmächtigte ihm die Vollmacht nach Abschluss der Angelegenheit im Original zurückgibt (§ 175 BGB). Dies ist wichtig, damit der Dritte mit der Vollmacht keine weiteren Geschäfte im Namen des Vollmachtgebers tätigen kann.
Jede Vollmacht sollte der Vollmachtgeber so detailliert als möglich erstellen. Beispielsweise für das Abheben von Geld vom Konto ist der Betrag sowie das Datum, an dem er das Geld abheben darf, anzugeben. Je ausführlicher die Angelegenheit beschrieben ist, desto weniger können Dritte die Vollmacht ohne Zustimmung des Vollmachtgebers mehrmals verwenden. Ändert der Vollmachtgeber seine Meinung, kann er die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen und das Original zurückfordern. Mit einer Autovollmacht erlaubt der Fahrzeughalter einem Dritten, sein Fahrzeug für einen vom Vollmachtgeber festgelegten Zeitraum zu nutzen.

Die Postvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten, sämtliche für den Vollmachtgeber vorhandenen Postsendungen bei der Post abzuholen und in Empfang zu nehmen.

Für die Erklärung einer Vollmacht bedarf es nach dem Gesetzgeber keiner besonderen Form, sofern es sich nicht um ein Rechtsgeschäft handelt. Für die genannten Vollmachten ist die Schriftform notwendig, da Post, Bank und Verkehrsbehörden dies fordern. Der Blog von http://www.vollmachtmuster.de/ informiert zum Thema.

Täglich erteilen wir Vollmachten auf unterschiedlicher Weise. Wir "bevollmächtigen" Ehegatten und Kinder kleine Angelegenheiten in unserem Namen zu erledigen. Diese Vollmachten kommen durch mündliche Erklärungen zustande. Sie sind jedoch kein Rechtsgeschäft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Für rechtsgültige Vollmachten ist die Schriftform vorgeschrieben.