Vorteile des Schwerbehindertenausweises
Vorteile des Schwerbehindertenausweises
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Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Vorteile des Schwerbehindertenausweises

Wer mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung durchs Leben gehen muss, der gilt nach den geltenden Gesetzen als schwerbehindert. Da diese Personen im alltäglichen Leben Einschränkungen in Kauf nehmen müssen und nicht geringen Beschwernissen ausgesetzt sind, können sie bei den Versorgungsämtern bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass der Grad der Behinderung, kurz GdB genannt, mindestens 50 % beträgt und ärztlich attestiert worden ist.

Dabei gilt es zu beachten, dass nach spätestens fünf Jahren der Betreffende den Schwerbehindertenausweis verlängern lassen muss. Die Behörde behält sich das Recht vor, im Zweifel eine ärztliche Begutachtung anzuordnen um festzustellen, ob der Anspruch auf einen solchen Ausweis weiterhin besteht.

Der Schwerbehindertenausweis dient als amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, die Menschen mit Behinderungen quasi per Gesetz zustehen, damit Nachteile, die sie durch ihre Behinderung auf sich nehmen müssen, ausgeglichen werden. Dazu gehören ein besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage oder Steuervergünstigungen in Bezug auf die Einkommensteuer. Auch kostenlose Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Parken auf extra für Behinderte ausgewiesene Parkflächen sind für den Inhaber des Ausweises mitunter vorgesehen. Für manche Vergünstigungen muss aber zuweilen eine jährliche Gebühr entrichtet werden.

Der farblich grüne Ausweis enthält als Abkürzungen die Beeinträchtigung, die Grund für die Behinderung ist. So steht aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und Bl für blind gemäß Gesetzesdefinition. Gl steht für gehörlos und H für hilflos im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren wird auf dem Ausweis mit RF vermerkt. Und sollte eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein, wird diese mit B auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen. Mehr Informationen findet man unter www.behindertenausweis.net