Marion Schmidt

Der Leiharbeiter

Was versteht man unter Zeitarbeit?


Zeitarbeiter


Unter Zeitarbeit ist eine Überlassung des Zeitarbeiters vom Hauptarbeitgeber in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu verstehen.
Zeitarbeit unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Überlassung bewilligen.
Durch den Verleih des Zeitarbeiters entsteht eine Beziehung und ein Vertragsverhältnis zwischen dem Zeitarbeiter, dem Arbeitgeber und dem Entleiher.
Der Zeitarbeiter hat mit dem Verleiher einen Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser Arbeitsvertrag beinhaltet auch das Endgeld des Zeitarbeiters, den Tarifvertrag und die Kündigungsbedingungen. Es besteht in Bezug auf Rechte und Pflichten kein Unterschied zu einem herkömmlichen Arbeitsvertrag. Die Ausnahme ist, dass der Arbeitgeber den Zeitarbeiter an einen Dritten verleihen darf. Dem Entleiher gegenüber stellt der Zeitarbeiter seine Arbeitskraft zur Verfügung, arbeitsrechtliche Ansprüche erwachsen ihm daraus aber nicht.
Die Zahl der Zeitarbeiter ist in der Konjunktur schwachen Zeit stark angestiegen. Für viele Arbeitslose war es die letzte Chance aus der Arbeitslosigkeit, da Festanstellungen von den Unternehmen vermieden wurden.
Grundsätzlich sollte die Entlohnung des Zeitarbeiters genau so hoch sein wie die eines fest angestellten Arbeitnehmers bei gleicher ausführender Tätigkeit. Das gilt auch für Sonderzulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,Prämien und Schichtzulagen. In Deutschland ist es aber zur Regel geworden, durch einen Tarifvertrag geltend für die Zeitarbeiter, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu untergraben um die Zeitarbeiter schlechter zu bezahlen.